neue Datenschutzverordnung

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Adora Belle
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#51

07.06.2018, 10:24

Doch. Die DSGVO verlangt, dass man Daten, die man nicht mehr braucht und für die die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, löscht. Deshalb ist ja die große Frage, ob hier die Löschungspflicht der DSGVO oder die Pflicht zur Kollisionsprüfung nach BRAO (die im übrigen keine Frist kennt!) Vorrang hat. Ich sage BRAO schlägt DSGVO. :mrgreen:
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Kaffeeschubse
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#52

07.06.2018, 10:30

:genau
Adora Belle hat geschrieben:Doch. Die DSGVO verlangt, dass man Daten, die man nicht mehr braucht und für die die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, löscht. Deshalb ist ja die große Frage, ob hier die Löschungspflicht der DSGVO oder die Pflicht zur Kollisionsprüfung nach BRAO (die im übrigen keine Frist kennt!) Vorrang hat. Ich sage BRAO schlägt DSGVO. :mrgreen:
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rena
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#53

19.10.2018, 10:54

Hallo zusammen, wir grübeln gerade etwas wegen unserer Weihnachtskarten per Post.

An Bestandskunden dürfte das ja unproblematisch sein.

Muss in der Karte ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht erfolgen?
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#54

19.10.2018, 12:14

Also ich habe mal ein bisschen recherchiert und würde sagen, dass grundsätzlich für die postalisch versendeten Weihnachtsgrüße keine Probleme entstehen, solange der Kunde dem Versand von "Werbung etc." nicht schon vorher in anderer Weise widersprochen haben sollte.

Ich habe auch nichts darüber gefunden, dass in die Weihnachtskarte ein Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit gehört. Ich gehe ohnehin davon aus, dass die Mandanten im Vorfeld in irgendeiner Form bereits über deren Widerspruchsrechte im Allgemeinen aufgeklärt wurden, sodass es jetzt nicht extra nochmal erwähnt werden muss.
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rena
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#55

19.10.2018, 13:00

Ja, das stimmt. Ging mir ähnlich bei der Recherche :)

Allerdings bin ich immer wieder auf die Formulierung gestoßen, dass dennoch bei jeder Art von Werbung Transparenz herrschen und auf die Widerspruchsoption hingewiesen werden muss.

Bei Neumandaten seit Mai 2018 haben wir auch mit Mandatsannahme im Allgemeinen informiert. Bei nicht laufenden Mandaten der sonstigen Bestandskunden nicht.

Deswegen bin ich mir da etwas unschlüssig :oops:
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#56

19.10.2018, 13:45

Wenn du bis Dienstag warten kannst, dann ist mein Chef wieder da und der ist Datenschutzbeauftragter. Wir versenden nämlich auch jährlich Weihnachtskarten und da kann ich ihn mal drauf ansprechen wie das ist. Dann würde ich mich nochmal dazu äußern 8)
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#57

23.10.2018, 11:55

Ich habe jetzt mal so durch die Blume gefragt und Folgendes rausgefunden:

Man darf wohl die Adressen für die Weihnachtskarten nicht speichern genauso wie man eine Geburtstagsliste nicht speichern darf. Weihnachtskarten darf man wohl verschicken.

Wir selbst werden dieses Jahr nur in Ausnahmefällen noch eine Weihnachtskarte versenden und unsere Mandanten einfach bei E-Mail-Korrespondenz etc. mit Weihnachtsgrüßen "versorgen".

Ich denke wenn man sichergehen will, könnte man der Weihnachtskarte ein extra Einleger beifügen, in dem über das Widerrufsrecht aufgeklärt wird. Aber ob das alles noch was mit dem Grundgedanken der Besinnlichkeit zu tun hat ist hier mehr als fraglich :roll:
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#58

24.10.2018, 15:53

Vielen Dank für deine Mühe! Ist wirklich etwas undurchsichtig.

Allerdings sehe ich den Postversand unproblematischer als den E-Mail-Versand.

Denn für die Mails brauche ich ja definitiv die Zustimmung bzw. Belehrung:

"Zu beachten ist jedoch, dass gemäß Art. 95 die Datenschutz-Grundverordnung nur solange für alle datenschutzrechtlichen Belange gelten soll, sofern sich nicht besondere Regelungen mit dem gleichen Regelungsziel aus der ePrivacy-Richtlinie ergeben (vgl. auch Erwägungsgrund 173). Dies hat zur Folge, dass E-Mail-Werbung zurzeit doch nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig ist. (Art. 13 Abs. 1 RL 2002/58/EG) Es bleibt abzuwarten, ob die kommende ePrivacy-Verordnung hinsichtlich dieser Problematik für mehr Klarheit sorgt (...)

Ebenso muss der Datenverarbeitende sowohl bei der Adresserhebung als auch in jeder E-Mail darauf hinweisen, dass der Kunde jederzeit Widerspruch einlegen kann. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Verbraucher (B2C) oder Unternehmen (B2B) handelt. Auch unterscheidet die DSGVO grundsätzlich nicht zwischen Interessenten und Bestandskunden."
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SiBa
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#59

09.11.2018, 09:57

Guten morgen ihr Lieben :wink1

Gestern war ein absoluter Sch**ßtag! :sad:
Ich bin ein bisschen am Verzweifeln und wollte mal horchen, wie es euch damit geht:

Wir machen zum Jahresende immer eine Überprüfung aller Vertragspartner und fangen schon mal an, für den Jahresabschluss zu sammeln... Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Dienstleister sowas eben.
So, nun hatte ich nicht alle Unterlagen zusammen (weil Chefchen sich gerne mal was nimmt und dann verschwindet es in den unendlichen Weiten seines Schreibtisches... ;) oder weil manches auch einfach nicht übersandt worden ist) Ich also gestern Telefon- und E-Mailtag gemacht, um mir alle Unterlagen zusammenzusammeln.
Und jedes mal bekomme ich die gleiche Antwort: "Ich kann Ihnen keine Auskunft erteilen/Unterlagen senden/sonst was... Der Herr XY ist hier als Vertragspartner gelistet. Der muss sich bitte selbst bei uns melden" :augenreib
Ja Herr XY ist nunmal Kanzleileiter und deswegen auch Vertragspartner mit Unternehmesanschrift.... Das kann doch bitte nicht wahr sein, dass seine Assistentin (ich) keine Auskunft, Unterlagen usw. bekommt, weil da sein Name steht und nicht meiner!!! Er ist doch hier keine Privatperson sondern Unternehmesführer...
Wie machen dass denn große Unternehmen oder Goßkanzleien? Da muss doch bitte nicht auch der Chef oder Vorstand persönlich anrufen, weil man mal z.B. ne billige Zahlungsbestätigung braucht.
Ende vom Lied -> ich musste alles liegen lassen. :motz
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
Coco Lores
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#60

14.11.2018, 12:37

Ich glaube, dass sich alle einfach nur absichern wollen, weil keiner so genau weiß wie genau das zu laufen hat mit der DSGVO! Und damit man sich nicht haftbar macht, wird einfach gar nichts rausgegeben, solange es nicht persönliche Daten sind.

Verlangst du denn die Auskünfte am Telefon oder forderst du lediglich die Unterlagen per Post oder E-Mail an? Per Post wäre das ja kein Problem, da können sie das ja persönlich/vertraulich an deinen Chef adressieren, ob du das dann öffnest, ist ja nicht deren Problem. Per E-Mail sieht das schon anders aus...da können die Unterlagen nicht so ohne Weiteres an dich geschickt werden. Dann sollen die das einfach an die Adresse von deinem Chef schicken.
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