Haben jetzte gerade weitere Korrespondenz von unserem Mandanten erhalten. Der Rechtsanwalt des Insolvenzschuldners schreibt unserem Mananten (DS) nun, dass unserem Mandanten das Insolvenzverfahren direkt bei Eröffnung (März) bekannt gegeben wurde (was nicht stimmt), und fordert unseren Mandanten nun auf, die an den Gläubiger gezahlten Beträge an den Insolvenzschuldner wieder auszuzahlen. Wie gesagt, dass ist der RA des Schuldners, nicht der Insolvenzverwalter. Fragen hierzu:
1: Die Beweislast über den Zugang des angeblichen Schreibens, über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt doch dann beim RA des Schuldners bzw. Insolvenzverwalter, oder?
2: Stimmt das, dass unser Mandant (DS) nun die seit März an den Gläubiger ausgezahlten Pfändungsbeträge an den Insolvenzschulder erstatten muss? Muss sich der Insolvenzverwalter die Beträge nicht vom Gläubiger holen?
Darf ich sagen, dass ich Insolvenzrecht mal so gar nicht mag.
Danke für Eure Hilfe
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