Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Frau_Amsel
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#1
04.06.2018, 09:48
Hallo liebe Wissenden!
Ich habe mal wieder eine Frage, auf die ich keine Antwort finde. Folgendes Problem:
Wir haben eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Als Nachweis für die Lohnzahlung haben wir die Entgeltabrechnung 12/2017 eingereicht. Her war eine Jahressonderzahlung von 200,00 € dabei.
Das ArbG hat den Streitwert mit der Jahresonderzahlung berechnet. Hiergegen hat sich der Bezirksrevisor gewandt und mitgeteilt, dass der Streitwert ohne diese Sonderzahlung berechnet werden muss.
Im Interner finde ich nichts eindeutiges hierzu.
Was meint ihr?
Liebe Grüße,
Frau Amsel
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
04.06.2018, 10:56
Worum ging es denn? Wurde die Zahlung des aus der Abrechnung ersichtlichen Betrages geltend gemacht?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Snoops
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#3
05.06.2018, 09:59
Ich hätte die Sonderzahlung auch mit einberechnet. Soweit mir bekannt, sind in dem Vierteljahresgehalt eventuelle Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen, Prämien, Provisionen etc. zu berücksichtigen.
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Frau_Amsel
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#4
13.06.2018, 10:56
Es handelte sich um eine Kündigungsschutzklage.
Liebe Grüße,
Frau Amsel
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Frau_Amsel
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#5
13.06.2018, 11:00
Snoops hat geschrieben:Ich hätte die Sonderzahlung auch mit einberechnet. Soweit mir bekannt, sind in dem Vierteljahresgehalt eventuelle Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen, Prämien, Provisionen etc. zu berücksichtigen.
So war es mir auch bekannt. Aber ich finde leider nichts...
Liebe Grüße,
Frau Amsel
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...
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#6
13.06.2018, 12:08
s. dazu: LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 1.2.2011 – 5 Ta 189/10, BeckRS 2011, 68232, beck-online
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Frau_Amsel
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#7
13.06.2018, 13:45
... hat geschrieben:s. dazu: LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 1.2.2011 – 5 Ta 189/10, BeckRS 2011, 68232, beck-online
Herzlichen Dank
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Liebe Grüße,
Frau Amsel