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Sanya
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#1
24.05.2018, 16:59
Hallo zusammen!
Wie macht ihr das, wenn ihr mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung geschlossen habt (Zeithonorar), aber auch eine Deckungszusage von der RSV habt? Die erstattet ja nur die Gebühren nach RVG, das ist mir klar. Bisher habe ich aber immer eine Kopie der RVG-Rechnung an die RSV geschickt. Wenn ich aber eine Vergütungsvereinbarung habe, mache ich ja keine RVG-Rechnung an Mdt. Und zwei Rechnugen sollte ich ja nicht machen.
Kann ich die nach RVG angefallenen Kosten der RSV auch in anderer Form miteilen, als in Form einer Rechnungskopie? Also nur als Kostenaufstellung im Schreiben beispielsweise?
LG, Sanya
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Anahid
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#2
24.05.2018, 18:16
Aufstellung im Schreiben sollte ausreichen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Pitt
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#3
25.05.2018, 10:07
Sehe ich auch so, RS bekommt von mir dann nur eine Kostenberechnung.