Kosten nach Einspruch VU

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Hopeful482
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#1

16.05.2018, 15:27

Hallo zusammen,

ich brauche Eure Unterstützung in folgender Kostenfrage:

Der Beklagte hat gegen ein VU Einspruch eingelegt. Im Termin hat er den Einspruch zurückgenommen. Im Beschluss steht: Der Beklagte hat die durch den Einspruch entstandenen Kosten zu tragen. Entscheidung beruht auf §§ 700 Abs. 1, 346, 516 Abs. 3 ZPO.

Kann ich also einen KFA erstellen mit einer Verfahrensgebühr 3100, Terminsgebühr 1,200 und Post 7002 ? Oder gehört die Verfahrensgebühr noch zur selben Angelegenheit und ich kann nur eine Terminsgebühr geltend machen?

Vielen Dank für Eure Info.
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Adora Belle
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#2

16.05.2018, 15:37

Die gesamte 1. Instanz ist eine Angelegenheit. Wenn bisher noch keine Kosten festgesetzt wurden, sind Deine Gebühren richtig.
Hopeful482
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#3

16.05.2018, 15:40

Wir haben bereits nach dem VU ein KFA beantragt mit einer 1,3 Verfahrensgebühr und einer 0,5 Terminsgebühr. Jetzt hat aber wegen des Einspruchs des Beklagten noch ein Verhandlungstermin stattgefunden. Bekommen wir dafür noch eine Terminsgebühr?
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#4

16.05.2018, 16:05

Die TG "erstarkt" zu einer 1,2. Es können also lediglich noch 0,7 festgesetzt werden.
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