Aufhebung einer Lebensgemeinschaft

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lori79
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#1

16.05.2018, 09:37

Hallo Ihr Lieben,
wie würdet Ihr den Antrag auf Aufhebung einer lebengemeinschaft nach dem RVG abrechnen?
1. Verfahrenswert wie bei einer Scheidung 3 Netto-Gehälter (beider)
2. Verfahrensgebühr und Terminsgebühr
3. Gerichtskosten wie bei einer Scheidung (2 x)
Zumindest würde ich dies so abrechnen.
Was meint Ihr?
Danke
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Adora Belle
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#2

16.05.2018, 10:01

Du meinst schon Lebenspartnerschaft? Jo, da gibt es keinen Unterschied zur Ehescheidung in der Abrechnung.
Lori79
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#3

16.05.2018, 10:52

Ja meine Lebenspartnerschaft. Sorry. Danke
Lori79
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#4

16.05.2018, 12:51

Hallo,
weißt Du ob man auch eine Reduzierung um 25 % des Verfahrenswertes beantragen kann. (hab ich irgendwo gelesen) weiß aber nicht ob das stimmt, da ich mir das nicht vorstellen kann. aus welchem Grund sollte es so sein.
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#5

16.05.2018, 13:57

Ich kenne das von unseren Gerichten nicht. Hab auch davon gehört, dass es woanders gemacht wird, bei einfachen Sachverhalten etc. Dass es möglich ist, ergibt sich aus §43 FamGKG:

§ 43 Ehesachen
(1) In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden.
(2) Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.
Lori79
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#6

16.05.2018, 14:01

Danke
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