Huhu,
wir haben hier eine Klage gg. eine Einspruchsentscheidung eingelegt.
Klageanträge lauten wie folgt:
1. Der Bescheid vom ... in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom... wird aufgehoben.
2. Die Vollziehung des Bescheides wird ausgesetzt.
Das Gericht hat hier 2 verschiedene Aktenzeichen vergeben, einmal wegen der Anfechtung gg. Bescheid und einmal wegen des Vollziehungsantrages.
Geh ich richtig mit meiner Meinung, dass ich hier auch 2 mal abrechnen kann?
Also einmal das "normale" Klageverfahren mit GG + VG (mit Anrechnung) + Auslagen + Mwst
und dann für den Vollziehungsantrag eine VG + Auslagen + Mwst??
Hab ich so dunkel in Erinnerung, aber bin mir nur zu 80 % sicher
Lg Tine
Abrechn. Verfahren Verwaltungsgericht
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bei uns waren das immer zwei verschiedene Schriftsätze, eines Eilverfahren, das andere normales verwaltungsgerichtliche Verfahren.
wenn ich das richtig in Erinnerung habe waren das nach § 17 (1) RVG oder so verschiedene Sachen.
hatte ich allerdings schon lange nicht mehr , evtl weiß es jemand sicher
wenn ich das richtig in Erinnerung habe waren das nach § 17 (1) RVG oder so verschiedene Sachen.
hatte ich allerdings schon lange nicht mehr , evtl weiß es jemand sicher
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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ohje, gleich mal im RVG geblättert und Fehler gefunden, richtiger wäre § 17 (4) c) RVG
also ich denke zwei Angelegenheiten
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