Abrechn. Verfahren Verwaltungsgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
Kennt alle Akten auswendig
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#1

16.05.2018, 12:11

Huhu,

wir haben hier eine Klage gg. eine Einspruchsentscheidung eingelegt.
Klageanträge lauten wie folgt:

1. Der Bescheid vom ... in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom... wird aufgehoben.
2. Die Vollziehung des Bescheides wird ausgesetzt.

Das Gericht hat hier 2 verschiedene Aktenzeichen vergeben, einmal wegen der Anfechtung gg. Bescheid und einmal wegen des Vollziehungsantrages.

Geh ich richtig mit meiner Meinung, dass ich hier auch 2 mal abrechnen kann?

Also einmal das "normale" Klageverfahren mit GG + VG (mit Anrechnung) + Auslagen + Mwst
und dann für den Vollziehungsantrag eine VG + Auslagen + Mwst??

Hab ich so dunkel in Erinnerung, aber bin mir nur zu 80 % sicher :)

Lg Tine
Neffi
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#2

16.05.2018, 12:44

bei uns waren das immer zwei verschiedene Schriftsätze, eines Eilverfahren, das andere normales verwaltungsgerichtliche Verfahren.

wenn ich das richtig in Erinnerung habe waren das nach § 17 (1) RVG oder so verschiedene Sachen.

hatte ich allerdings schon lange nicht mehr :kopfkratz , evtl weiß es jemand sicher
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Neffi
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#3

16.05.2018, 12:51

ohje, gleich mal im RVG geblättert und Fehler gefunden, richtiger wäre § 17 (4) c) RVG

also ich denke zwei Angelegenheiten :)
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