bei einem Immobilien- bzw. Grundstückskaufvertrag steht folgendes drin:
Das hört sich irgendwie sehr gefährlich an. Als könnte jeden Moment das Haus zusammenbrechenMit der Übergabe gehen Nutzen, Lasten und Gefahr des zufälligen Untergangs un der Verschlechterung auf den Käufer über und mit der Übergabe übernimmt der Käufer sämtliche dem Eigentümer obliegenden Verpflichtungen, insbesondere die Verkehrssicherungspflicht
Was meint man hier eigentlich mit Verkehrssicherungspflicht?
Ich denke mal, bei folgendem Absatz bzw. Abschnitt, handelt es sich sicherlich ebenso um eine Standardabsicherung:
Viele GrüßeDer Verkäufer haftet insbesondere nicht für das Flöchenmaß, den Bauzustand bestehende Gebäude, die Verwendbarkeit des Grundbesitzer für Zwecke des Käufers....