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Wie sieht es denn bei euch aus? Ja, so sieht es hier ebenfalls aus. Aber das liegt wahrscheinlich in der Natur der Sache bzw. der Zahlungsmöglichkeiten. Jemand, der über ein höheres Einkommen verfügt, begleicht seine Forderungen und lässt selten zu, dass gegen ihn vollstreckt werden muss. Und was macht ihr so meistens dann in solchen Akten?
Selbst bei der Pfändung von Rente muss man Pfändungsfreigrenzen beachten oder? Ja, bei der Pfändung von Rente muss man auch Pfändungsfreigrenzen beachten Und da gelten dann auch die üblichen, wie beim Arbeitseinkommen?! Aktuelle Pfändungstabelle (ab 01.07.2017)
ZV - Hausfrau, Ehegatte verdient
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Rosé hat geschrieben:[
Wie sieht es denn bei euch aus? Ja, so sieht es hier ebenfalls aus. Aber das liegt wahrscheinlich in der Natur der Sache bzw. der Zahlungsmöglichkeiten. Jemand, der über ein höheres Einkommen verfügt, begleicht seine Forderungen und lässt selten zu, dass gegen ihn vollstreckt werden muss. Und was macht ihr so meistens dann in solchen Akten? Entweder nochmal weglegen, wenn z.B. die Kinder bald ein Alter erreichen, wo man davon ausgehen kann, dass die ggf. eine Lehre anfangen. Wenn feststeht, dass der schon vermögenslos war zur Zeit der Beauftragung des Mandanten, erhebe ich auch gerne Strafanzeige. Das reicht oft schon, um den Schuldner zumindest zu Ratenzahlungen zu bewegen. Und natürlich Konten....die sollten nicht unterschätzt werden. Führen die Eheleute ein gemeinsames Konto pfände ich das. Pfändungsschutz für Konten gibt es nur in Form des P-Kontos. Ein Gemeinschaftskonto, kann aber nicht in ein P-Konto umgewandelt werden, sodass für ein Gemeinschaftskonto kein Pfändungsschutz besteht.
Selbst bei der Pfändung von Rente muss man Pfändungsfreigrenzen beachten oder? Ja, bei der Pfändung von Rente muss man auch Pfändungsfreigrenzen beachten Und da gelten dann auch die üblichen, wie beim Arbeitseinkommen?! Aktuelle Pfändungstabelle (ab 01.07.2017) Ja, da gelten die normalen Pfändungsfreigrenzen.
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Dem gibt es nichts hinzuzufügenAnahid hat geschrieben:Rosé hat geschrieben:[
Wie sieht es denn bei euch aus? Ja, so sieht es hier ebenfalls aus. Aber das liegt wahrscheinlich in der Natur der Sache bzw. der Zahlungsmöglichkeiten. Jemand, der über ein höheres Einkommen verfügt, begleicht seine Forderungen und lässt selten zu, dass gegen ihn vollstreckt werden muss. Und was macht ihr so meistens dann in solchen Akten? Entweder nochmal weglegen, wenn z.B. die Kinder bald ein Alter erreichen, wo man davon ausgehen kann, dass die ggf. eine Lehre anfangen. Wenn feststeht, dass der schon vermögenslos war zur Zeit der Beauftragung des Mandanten, erhebe ich auch gerne Strafanzeige. Das reicht oft schon, um den Schuldner zumindest zu Ratenzahlungen zu bewegen. Und natürlich Konten....die sollten nicht unterschätzt werden. Führen die Eheleute ein gemeinsames Konto pfände ich das. Pfändungsschutz für Konten gibt es nur in Form des P-Kontos. Ein Gemeinschaftskonto, kann aber nicht in ein P-Konto umgewandelt werden, sodass für ein Gemeinschaftskonto kein Pfändungsschutz besteht.
Selbst bei der Pfändung von Rente muss man Pfändungsfreigrenzen beachten oder? Ja, bei der Pfändung von Rente muss man auch Pfändungsfreigrenzen beachten Und da gelten dann auch die üblichen, wie beim Arbeitseinkommen?! Aktuelle Pfändungstabelle (ab 01.07.2017) Ja, da gelten die normalen Pfändungsfreigrenzen.
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Das muss sowieso häufig Deine Devise in ZV Sachen sein. Ich habe so viele Uraltakten, in denen ich jetzt Geld realisieren weil die Leute ihr leben auf die Reihe bekommen haben!Rosé hat geschrieben:Einfach "am Ball bleiben". Innerhalb der Jahre kann sich ja noch einiges ändern.
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Bina87 hat geschrieben:Das muss sowieso häufig Deine Devise in ZV Sachen sein.
Ich habe davon jede Menge - aber iwann klappt es oder der Schuldner ist von den regelmäßen "Angriffen" genervt oder oder oder.
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Am effektivsten bei mir sind Lohn- oder Kontopfändungen. Oder wenn ich den Schuldner anrufe...
Zu meiner ursprünglichen Frage; zu dem Verdienst des Ehegatten kann auch kein Wohngeld hinzugerechnet werden?
Wenn beispielsweise der Mann mein Schuldner wäre, dann könnte ich eine Lohnpfändung machen und die Sozialleistungen hinzurechnen oder? (Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen + Sozialleistungen)
Zu meiner ursprünglichen Frage; zu dem Verdienst des Ehegatten kann auch kein Wohngeld hinzugerechnet werden?
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Ja, aber Kindergeld zählt grundsätzlich nicht dazu.Rosé hat geschrieben:Wenn beispielsweise der Mann mein Schuldner wäre, dann könnte ich eine Lohnpfändung machen und die Sozialleistungen hinzurechnen oder? (Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen + Sozialleistungen)
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[quote="Rosé"
Zu meiner ursprünglichen Frage; zu dem Verdienst des Ehegatten kann auch kein Wohngeld hinzugerechnet werden?
Wenn beispielsweise der Mann mein Schuldner wäre, dann könnte ich eine Lohnpfändung machen und die Sozialleistungen hinzurechnen oder? (Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen + Sozialleistungen)[/quote]
Es klappt auch nur in den allerwenigsten Fällen, wenn überhaupt. Wenn jemand Sozialleistungen bezieht, dann hat es seinen Grund. Mir ist noch kein Schuldner untergekommen, der mit Lohn und Sozialleistungen über die pfändbare Grenze gekommen ist.
Zu meiner ursprünglichen Frage; zu dem Verdienst des Ehegatten kann auch kein Wohngeld hinzugerechnet werden?
Wenn beispielsweise der Mann mein Schuldner wäre, dann könnte ich eine Lohnpfändung machen und die Sozialleistungen hinzurechnen oder? (Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen + Sozialleistungen)[/quote]
Es klappt auch nur in den allerwenigsten Fällen, wenn überhaupt. Wenn jemand Sozialleistungen bezieht, dann hat es seinen Grund. Mir ist noch kein Schuldner untergekommen, der mit Lohn und Sozialleistungen über die pfändbare Grenze gekommen ist.
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