Hallo ihr Lieben
im vorliegenden Fall ist für Mitte Mai der Scheidungstermin anberaumt. Allerdings bei einem 250km weit entfernten Amtsgericht. Unserer Mandantin wurde bereits VKH bewilligt und Fahrtkostenvorschuss für sie beantragt. Allerdings schickt ihr das Gericht nur ein Bahnticket. Sie selbst möchte aber zwingend mit dem eigenen PKW hinfahren oder vor dem Amtsgericht in ihrer Stadt zur Scheidung angehört werden. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten dies durchzusetzen? Hat jemand eine Idee?
Danke schonmal für eure Hilfe
Fahrtkosten für die Mandantin
- Anahid
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Das widerspricht sich irgendwie. Wenn sie vor dem AG Ihrer eigenen Stadt angehört werden möchte, dann ist keine Fahrtkostenerstattung erforderlich. Ich denke auch, dass das ggf. möglich ist. Aber das muss mit dem Gericht besprochen werden. Ansonsten: Ich denke nicht, dass man ihr Bargeld geben wird, damit sie den Sprit für ihr Auto bezahlen kann. Da wird sie sich wohl mit der Bahnfahrkarte begnügen müssen.
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- Liesel
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Die Kosten für eine Anreise mit dem Pkw werden nur in Ausnahmefällen (Unzumutbarkeit Bahnreise durch mehrmaliges Umsteigen bzw. sehr lange Reisezeit bzw. krankheitsbedingten Einschränkungen) übernommen. Der Antrag ist dann entsprechend zu begründen und ggf. zu belegen.
LEBE DEN MOMENT
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- jojo
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Genau, Bahnticket ist die Regel, PKW die absolute Ausnahme.
Und das Leben ist kein Wunschkonzert.
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Anahid hat geschrieben:Das widerspricht sich irgendwie. Wenn sie vor dem AG Ihrer eigenen Stadt angehört werden möchte, dann ist keine Fahrtkostenerstattung erforderlich. Ich denke auch, dass das ggf. möglich ist. Aber das muss mit dem Gericht besprochen werden. Ansonsten: Ich denke nicht, dass man ihr Bargeld geben wird, damit sie den Sprit für ihr Auto bezahlen kann. Da wird sie sich wohl mit der Bahnfahrkarte begnügen müssen.
Ne, sie möchte entweder mit am PKW zum entfernten Gericht fahren ODER vor dem AG in ihrer eigenen Stadt angehört werden.
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Hallo,
Eurer Mandantin bleibt nichts anderes übrig, als mit der Bahn zu fahren. Alternativ man bespricht das mit dem Gericht, ob eine Anhörung vor dem AG in ihrer eigenen Stadt möglich ist. Auf individuelle Wünsche Eurer Mandantin kann man nicht eingehen.
LG:-)
Eurer Mandantin bleibt nichts anderes übrig, als mit der Bahn zu fahren. Alternativ man bespricht das mit dem Gericht, ob eine Anhörung vor dem AG in ihrer eigenen Stadt möglich ist. Auf individuelle Wünsche Eurer Mandantin kann man nicht eingehen.
LG:-)