Hallo liebe Kolleg/innen,
ich stehe gerade auf dem Schlauch und werde im Gesetz nicht fündig.
RA-Micro bucht bei einem kombinierten ZV-Auftrag die 3309 VA-Gebühr als "eventuell nachbuchen".
Meine Frage ist: Wann entsteht denn definitiv die VA-Gebühr? Erst wenn die ZV scheitert und der GV die VA terminiert?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Liebe Grüße von Juliane
Vermögensauskunft Gebühr nachbuchen / RA Micro
- Laska
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Hi,
erst wenn ein Termin zur Abgabe der VA bestimmt wurde oder ein Haftbefehl beantragt ist.
Ergänzung: [..]oder ein Haftbefehl beantragt ist.. [..] natürlich nachdem die VAK nicht abgegeben wurde und der GVZ die Akte ans Vollstreckungsgericht zwecks Erlass eines HB weitergeleitet hat.
erst wenn ein Termin zur Abgabe der VA bestimmt wurde oder ein Haftbefehl beantragt ist.
Ergänzung: [..]oder ein Haftbefehl beantragt ist.. [..] natürlich nachdem die VAK nicht abgegeben wurde und der GVZ die Akte ans Vollstreckungsgericht zwecks Erlass eines HB weitergeleitet hat.
Zuletzt geändert von Laska am 16.04.2018, 14:58, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
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Hallo,
sobald die Forderung nicht fristgerecht beglichen wurde, liegt dem GVZ ein neuer Auftrag vor "Abnahme der VAK" soweit beantragt. Dann fällt die Gebühr an und in der Regel erkennt man das wenn der GVZ ein Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft bestimmt, wie von Laska bereits mitgeteilt.
LG:-)
sobald die Forderung nicht fristgerecht beglichen wurde, liegt dem GVZ ein neuer Auftrag vor "Abnahme der VAK" soweit beantragt. Dann fällt die Gebühr an und in der Regel erkennt man das wenn der GVZ ein Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft bestimmt, wie von Laska bereits mitgeteilt.
LG:-)