Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Eilinchen
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#1
16.04.2018, 11:42
Hallo ihr lieben,
stehe gerade auf dem Schlauch.
Das Gericht möchte Belege (2fach) unserer Fahrtkosten. Reicht es wenn ich das nur dem Gericht schicke, also ohne beglaubigte und einfache Abschrift? Und wenn nicht: Muss die Rechnung da dann auch beigefügt werden?
So doofe Frage, ich weiß. Aber stehe wie gesagt auf dem Schlauch.
Liebe Grüße
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Sonnenblume1804
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#2
16.04.2018, 12:08
Hallo,
also wenn das Gericht die Belege zweifach möchte dann einmal für sich selber und einmal für die Gegenseite bzw. dessen Vertreter.
Die Belege heftest Du dann einmal an das Schreiben an das Gericht und einmal an das beglaubigte Schreiben an den gegnerischen RA, sofern hier einer vorhanden ist. Ansonsten fällt das Schreiben an den gegnerischen RA weg und Du heftest die Belege direkt an das Schreiben an den Gegner.
LG:-)