Einspruch gegen Versäumnisurteil

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Christina787
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#1

16.04.2018, 08:56

Hallo zusammen,

ich stehe gerade auf dem Schlauch. Wir haben für einen Mandanten fristwahrend Einspruch gegen ein Versäumnisurteil eingelegt und nach eingehender Prüfung wieder zurückgenommen.

Ich liege doch richtig, dass hierfür eine 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG anfällt, oder? Ich kann nichts anderes finden..

Viele Grüße
Christina
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Anahid
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#2

16.04.2018, 08:58

Ja, ist richtig. Der Einspruch löst die volle VG aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Christina787
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#3

16.04.2018, 10:05

Dankeschön!!
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