Mal wieder ein sehr wehleidiges Thema: ZV
Wir haben unseren Mandanten in einer Strafsache verteidigt. Nach Rechnungserstellung kam keine Rückmeldung mehr von ihm und gezahlt hat er auch nicht. Haben dann letztendlich ein VB erwirkt. ZV haben wir begonnen, kam dann allerdings die Nachricht, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist, angeblich nach Spanien. Wir hatten einmal eine Adresse, wo er sein Gewerbe hatte und seine Privatadresse. Alle EMAs blieben erfolglos. Meine Frage jetzt, kann man hier überhaupt noch irgenwie erfolgsbringend handeln, wenn ja, wie?
Mein Anwalt warf in den Raum, ob eine Vermögensermittlung durch den Gerichtsvollzieher bzgl. Rentenansprüche etc. auch ohne aktuelle Adresse erfolgen könnte. Ginge dies?
Danke schonmal
Schuldner unbekannt nach Spanien verzogen
- laura_blln22
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Die Drittauskünfte kannst Du meiner Meinung nach nicht einholen, wenn dem Schuldner nicht zuvor die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft zugestellt werden konnte oder sich aus einer bereits vorliegenden Vermögensauskunft ergibt, dass das dort angegebene Vermögen nicht ausreicht, um Eure Forderung vollständig zu befriedigen. Die Drittauskünfte funktionieren meines Wissens nach nur zweistufig und die erste Stufe/Anlaufstelle ist immer der Schuldner selbst. Erst wenn der die Abgabe verweigert oder eben die Vermögensauskunft nichts Brauchbares hergibt, können die Drittauskünfte eingeholt werden.
Evtl. käme man noch über § 755 ZPO (Auskunftseinholung beim Ausländerzentralregister durch den GVZ) weiter, aber wenn es sich um einen Deutschen handelt, der sich ins Ausland abgesetzt hat, dann fällt mir nur noch die Einschaltung einer Detektei ein (wenn sich das angesichts der Forderungshöhe lohnt) und die Prüfung, ob der hier vorliegende Sachverhalt strafrechtlich was hergibt (z. B. Eingehungsbetrug, Vermögensverschleppung, Vollstreckungsvereitelung).
Evtl. käme man noch über § 755 ZPO (Auskunftseinholung beim Ausländerzentralregister durch den GVZ) weiter, aber wenn es sich um einen Deutschen handelt, der sich ins Ausland abgesetzt hat, dann fällt mir nur noch die Einschaltung einer Detektei ein (wenn sich das angesichts der Forderungshöhe lohnt) und die Prüfung, ob der hier vorliegende Sachverhalt strafrechtlich was hergibt (z. B. Eingehungsbetrug, Vermögensverschleppung, Vollstreckungsvereitelung).
- mücki
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Das ist ohne den Nachweis, dass ein Anschrift in Spanien nicht ermittelt werden konnte nicht möglich.Bina87 hat geschrieben:Wie wäre es mit dem Versuch die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft öffentlich zustellen zu lassen und danach kann man m.E. die Drittauskünfte einholen
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- laura_blln22
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Also wir haben noch einmal eine EMA gemacht, das Ermittlungsergebnis war negativ. Als Bemerkung stand, dass der Gesuchte nach Spanien verzogen ist. Ich weiß in dieser Sache einfach nicht weiter. Der erste ZVA kam letztes Jahr zurück weil der Mdt. gar kein Briefkasten hat. Haben dann versucht über seine gemeldete Gewerbeadresse zu vollstrecken. Dieser ZVA kam dann zurück, weil er gar nicht mehr anzutreffen war. Es wurde nichts zugestellt. Weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich da noch was vollstrecken soll, wenn für eine Drittauskunft erst etwas zugestellt werden muss. Kann mir da irgendjemand weiterhelfen?
- laura_blln22
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Habe den Eintrag bzgl. Anschriftenermittlung bei der Botschaft gelesen, wirklich weiterhelfen tut mir das aber nicht wirklich. Daten dürfen nicht weitergegeben werden. Ansonsten steht da über einen Anwalt oder eine Detektei wen ausfindig zu machen. Aber da lacht mich mein Chef doch nur aus, wenn ich ihm sage, wir sollen einen Detektiv beauftragen.
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Wir beauftragen auch hin und wieder eine Detektei und ich muss sagen, es hat uns in sehr vielen Fällen schon weitergeholfen. Bloß lohnt sich das bei 100 € HF z. B. nicht, weil die Kosten der Detektei knapp die Hälfte betragen.
Liebe Grüße
- jojo
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Es stellt sich mir sowieso die Frage, ob sich der ganze Aufwand lohnt...
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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