![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Die Forderung unseres Mandanten wurde vom Insolvenzverwalter in voller Höhe bestritten.
(zuvor wurden die angemeldeten Rechnungen dem Insolvenzverwalter nach Aufforderung im Original vorgelegt).
Meine Frage dazu:
Wenn wir jetzt Feststellungsklage einreichen und die Kosten des Verfahrens wären am Ende von der Gegenseite zu tragen, wären wir wg. der Kosten dann Massegläubiger?
Und die Kosten wären in dem Fall vom Insolvenzverwalter vorrangig und vollständig auszugleichen?
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