Liebe Alle,
ich brauche eure Hilfe bezüglich des vorläufigen Zahlungsverbots. Muss ich hierfür das Formular mit dem Modul J ausfüllen oder darf ich das Schreiben selber aufsetzen und durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen? Wie macht ihr das immer? Ich bin mir absolut unsicher, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen
Vielen Dank
Vorläufiges Zahlungsverbot
Das habe ich bis jetzt immer noch so mit einem Textbaustein gemacht.
hat auch immer ohne Beanstandungen geklappt.
Allerdings habe ich das Formular mit dem Antrag auf einen PfÜB immer direkt dazugelegt und beides zusammen auf den Weg gebracht.
hat auch immer ohne Beanstandungen geklappt.
Allerdings habe ich das Formular mit dem Antrag auf einen PfÜB immer direkt dazugelegt und beides zusammen auf den Weg gebracht.
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- Foren-Azubi(ene)
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Mache das auch immer nach eigenem Gusto bzw. eigener Vorlage.
Dass Du auf die Frist wg. Zustellung PfÜb achten musst, weißt Du ja.
Habe selbst unlängst noch ´mal ein zweites vorläufiges auf den Weg bringen müssten, weil es sowas von knapp war...
Dass Du auf die Frist wg. Zustellung PfÜb achten musst, weißt Du ja.
Habe selbst unlängst noch ´mal ein zweites vorläufiges auf den Weg bringen müssten, weil es sowas von knapp war...
- AliceImWunderland
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Mit welchem Programm arbeitest du? Unser Programm hat dafür ein Formular. Ansonsten kannst du dir deine eigene Vorlage hierfür basteln.maxipayne hat geschrieben:Liebe Alle,
ich brauche eure Hilfe bezüglich des vorläufigen Zahlungsverbots. Muss ich hierfür das Formular mit dem Modul J ausfüllen oder darf ich das Schreiben selber aufsetzen und durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen? Wie macht ihr das immer? Ich bin mir absolut unsicher, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen
Vielen Dank
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Vielen Dank für eure Antworten. Ich würde das VZV direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher schicken und den Antrag auf PfÜB ans Amtsgericht. Wenn ich beides gleichzeitig beim AG einreichen könnte, wäre das natürlich super. Ja, die 4-Wochen-Frist ist mir bekannt. Kann ich beides direkt beim zuständigen Gerichtsvollzieher einreichen?
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Nein, der Pfüb-Antrag muss an das Gericht, weil dort der Pfändungsbeschluss erlassen wird.maxipayne hat geschrieben: Kann ich beides direkt beim zuständigen Gerichtsvollzieher einreichen?