Hallo ihr Lieben,
ich habe in meiner Akte einen Antrag auf Abänderung Kindesunterhalt und einsteilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (also beide Anträge in einem Antrag).
Kann mir jemand sagen, ob ich hier zwei Abrechnungen vornehmen kann oder alles in einer Kostennote berechne?
Liebe Grüße
Baffi
Abrechnung Familienrecht
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Der Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV stellt keine besondere Angelegenheit dar, solange über den Einstellungsantrag keine gesonderte mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ohne diese bildet der Antrag mit der Hauptsache eine gebührenrechtliche Angelegenheit.
Zuletzt geändert von Anahid am 08.03.2018, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ziffer 3328 VV RVG