Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Baffi
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#1
08.03.2018, 11:09
Hallo ihr Lieben,
ich habe in meiner Akte einen Antrag auf Abänderung Kindesunterhalt und einsteilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (also beide Anträge in einem Antrag).
Kann mir jemand sagen, ob ich hier zwei Abrechnungen vornehmen kann oder alles in einer Kostennote berechne?
Liebe Grüße
Baffi
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
08.03.2018, 11:24
Der Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV stellt keine besondere Angelegenheit dar, solange über den Einstellungsantrag keine gesonderte mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ohne diese bildet der Antrag mit der Hauptsache eine gebührenrechtliche Angelegenheit.
Zuletzt geändert von
Anahid am 08.03.2018, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Baffi
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#3
08.03.2018, 11:29
Vielen Dank. Kann ich das auch irgendwo Paragraphentechnisch nachlesen, damit ich das auch entsprechend nachweisen kann?
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Baffi
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