Hallo. Ich brauche Hilfe bei der PKH-Abrechnung. Habe dies noch nie gemacht
Folgender Sachverhalt:
Klage vor Arbeitsgericht, vor Gütetermin wurde sich mit Gegenseite geeinigt, daraufhin Protokollierung des Vergleiches durch das Arbeitsgericht, Termin aufgehoben, Mandant PKH-Bewilligung ohne Raten
festgesetzte Gegenstandswerte:
5430 € für das gesamte Verfahren
7240 € für die Einigungsgebühr (im Vergleich wurde ein nicht rechtsanhängiger Anspruch mit rein genommen)
Welche Gebühren kann ich nun abrechnen? Und wie sieht es mit der "Weiteren Vergütung" aus?
Vielen Dank
PKH-Abrechnung
- Adora Belle
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Ist die PKH-Bewilligung auf den Mehrvergleich erstreckt worden?
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Dann ganz normale Mehrvergleichsabrechnung. Ich gehe davon aus dass sich über alles - also Verfahrenswert und Mehrwert - verglichen wurde.
1,3 VG aus Verfahrenswert
0,8 VG aus Mehrwert
Abgleich
1,2 TG aus Gesamtwert
1,0 EG aus Verfahrenswert
1,5 EG aus Mehrwert
Abgleich
Diese Abrechnung erstellst Du einmal mit den Werten aus §49 und einmal aus den normalen Werten nach §50 für die weitere Vergütung.
1,3 VG aus Verfahrenswert
0,8 VG aus Mehrwert
Abgleich
1,2 TG aus Gesamtwert
1,0 EG aus Verfahrenswert
1,5 EG aus Mehrwert
Abgleich
Diese Abrechnung erstellst Du einmal mit den Werten aus §49 und einmal aus den normalen Werten nach §50 für die weitere Vergütung.
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Prima vielen lieben Dank!Adora Belle hat geschrieben:Dann ganz normale Mehrvergleichsabrechnung. Ich gehe davon aus dass sich über alles - also Verfahrenswert und Mehrwert - verglichen wurde.
1,3 VG aus Verfahrenswert
0,8 VG aus Mehrwert
Abgleich
1,2 TG aus Gesamtwert
1,0 EG aus Verfahrenswert
1,5 EG aus Mehrwert
Abgleich
Diese Abrechnung erstellst Du einmal mit den Werten aus §49 und einmal aus den normalen Werten nach §50 für die weitere Vergütung.