...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gänsefüßchen
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#1
28.02.2018, 15:45
Hallo Zusammen,
wir haben eine offene Kostennote bezüglich einer Sache aus 2011 im Jahr 2015 abgerechnet.
Da die Mandantschaft nicht gezahlt hat, haben wir 2016 einen MB beantragt.
Die Mandantschaft wurde nunmehr auch zur Zahlung verurteilt.
Ich möchte nun den KFB stellen und frage mich, welches Gebührenrecht ich zugrunde legen muss.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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Pitt
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
28.02.2018, 15:51
Das Verfahren, für das nun ein KFA gestellt werden soll, ist doch das aus 2016, oder?
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Crydea
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#3
28.02.2018, 15:53
Hallo,
die Tätigkeit gegen die ehemals eigene Mandantschaft stellt ja wieder eine neue Tätigkeit dar, zumal der MB ja auch erst 2016 beantragt wurde. Also nach "neuem" Recht ab 08/2013
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Gänsefüßchen
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#4
28.02.2018, 15:56
Der MB wurde in 09/2016 gestellt.
Ich habe auch nach neuem Recht den KFA gestellt, was das AG moniert.
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Crydea
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#5
28.02.2018, 15:58
Hat das Gericht auch eine Begründung? Der Anspruch wurde doch erst 2016 anhängig gemacht Oo