ich brauche Hilfe
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
In einer Forderungssache haben wir 2 VZV gemacht (Kontopfändung) und am gleichen Tag (05.02.2018) den Pfüb. Das AG hat am 12.02.2018 mitgeteilt, dass der Pfüb am 08.02.2018 erlassen und an die GVZ-Verteilerstelle übersandt wurde.
Heute hatte ich von DS 1 nunmehr die DS-Erklärung in der Post: " Die Zahlung in Höhe von (Hauptforderung + Zinsen sowie 17,42 € - denke mal Zustellkosten..) ist erfolgt. Die Pfändung ist damit erledigt.
Zu zahlen sind aber noch zweimal die Geb. 3309 und die GK für den Pfüb und GVZ-Kosten für Zustellung VZV DS.
Wie ist denn nun die weitere Vorgehensweise?
Muss ich bei der anderen Bank, von der ich noch keine DS-Erklärung habe, das VZV zurücknehmen?
ich danke euch schon mal recht herzlich
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)