ich hatte es noch nie, daher bitte nicht gleich schimpfen.
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Wir haben nur A vor dem AG auf Zahlung verklagte. A bestreitet, dass er Vertragspartner ist. Er habe doch nur als Vertreter für den B gehandelt. B behauptet außergerichtlich, dass A der Vertragspartner ist.
Wir haben nun in dem Verfahren gegen A dem B den Streit verkündet.
Wie sieht das kostentechnisch aus, wenn das Gericht nun entscheidet, dass tatsächlich B der richtige Vertragspartner ist. Müssen wir dann die notwendigen Kosten des A tragen und B verklagen?
Gibt es eine Chance, die Kosten, die gegen A entstanden sind, als Schadenersatz geltend zu machen im Verfahren gegen B?
Vielen
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)