Mandant verschollen

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peterli
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#1

19.02.2018, 13:31

Folgende Ausgangssituation: Ich lege für den Mandanten Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid ein. Die Gegenseite begründet den Anspruch. Mandant teilt mir mit, dass er beruflich in Asien zu tun hat, er sei aber im Januar zurück, wir würden dann alles besprechen. Seitdem erreiche ich ihn nicht. Ende nächster Woche ist Termin, Klageerwiderung ist mangels Information nicht erledigt. Übrigens sind wir vor dem Landgericht.

- Habe ich Anspruch auf Terminverlegung? Wo steht das?
- Oder einfach jeden Punkt der Klagebegründung vorsorglich bestreiten damit sich das Verfahren erstmal in die Beweisaufnahme zieht?

-peterli
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icerose
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#2

19.02.2018, 13:55

Terminverlegung kommt hier nicht mehr in Frage. Das ist in aller Regel innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung zu beantragen. ;)

Hast du dem Mdt schon mit Mandantsniederlegung gedroht? Ist er belehrt, was passieren kann, wenn nächste Woche der Termin stattfindet und keine Klageerwiderung erfolgt? Alles bestreiten kann als Verzögerung "erkannt" werden. Ist zwar eine Idee, hilft aber auch nicht wirklich. Selbst wenn VU ergeht und dagegen Berufung eingelegt wird, dürfte es an der Begründung - die irgendwann fällig ist - gleichermaßen hapern.
Wurde die einstweilige Einstellung der ZV angeordnet?
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Jenna
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#3

19.02.2018, 14:01

In dem Fall würde ich auch eher zur Niederlegung tendieren.
Die Zusammenarbeit könnte auch auf Dauer schwierig werden, wenn es schon so "gut" anfängt.
Vielleicht eine E-Mail an den Mandanten, dass, wenn er nicht bis Ende der Woche reagiert, das Mandat gekündigt wird.
Irgendwo ist der Mandant ja auch zur Mitwirkung verpflichtet.
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Ciara
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#4

19.02.2018, 14:14

Vor dem LG ist aber Anwaltszwang und da geht eine Niederlegung erst, wenn sich ein anderer Anwalt für den Mandanten bestellt hat.
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SiBa
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#5

19.02.2018, 14:45

Ciara hat geschrieben:Vor dem LG ist aber Anwaltszwang und da geht eine Niederlegung erst, wenn sich ein anderer Anwalt für den Mandanten bestellt hat.
Ja, das ist ärgerlich. Ihr dürft auch nicht viel schreiben, ohne euch vorher mit dem Mdt besprochen zu haben. Stell dir vor, der meldet sich hinterher und motzt dann, dass ihr was falsches geschrieben habt... Ich würde ihn auch auf die Konsequenzen seines Nichtstuns ausdrücklich hinweisen und zwar für euch nachweislich. Stichwort: Einschreiben! Damit er hinterher nicht kommen kann und den Spieß umdrehen will...
Wenn ihm dann ein VU zugeht, sind ja noch nicht alle Messen gesungen, aber vll geht ihm dann der Poppes auf Grundeis ;) und dann meldet er sich wieder. Vielleicht...
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peterli
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#6

19.02.2018, 15:01

Tja, Problem ist doch, dass bereits ein Vollstreckungsbescheid gegen meinen Mandanten in der Welt ist. Flucht in die Säumnis passt hier nicht: Wenn ich nichts vortrage oder nicht zum Termin erscheine wird mein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verworfen (§ 700 Abs. 6 ZPO).

Wenn ich nicht ganz flott alles bestreite wird etwaiger Vortrag ohnehin als verspätet zurückgewiesen.

Auf Terminsverlegung besteht scheinbar kein Anspruch.
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Sputnik85
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#7

19.02.2018, 15:11

Du wirst doch aber nichts vortragen, ohne vorher mit dem Mandanten gesprochen zu haben. Ich schließe mich dann also meinen Kolleginnen an: Email/Postschreiben/Einschreiben (welche Kontaktmöglichkeiten dir auch immer zur Verfügung stehen) und auf mögliche Mandatsniederlegung hinweisen (der wird nicht wissen, dass es beim LG schwierig für dich ist ;) ) und nochmal klar aufzeigen, was sein Nichtmelden für Konsequenzen haben kann. Ist zwar ärgerlich, da jetzt so viel Kraft zu investieren aber besser als danach Probleme mitm Mandanten zu bekommen.
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paralegal6
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#8

19.02.2018, 15:15

Wir dokumentieren alles in der Akte, versucht anzurufen am/um, Mail etc. Dann könntet ihr nach 227 zpo begründen, dass ihr es versucht habt. Ob das Gericht das dann für ausreichend befindet liegt ja nicht an euch.
Hat er denn eure Terminsgebühr schon gezahlt? Sonst gleich mitschicken. Ansonsten KFA gleich zum LG mitnehmen. Klageerwiderung wäre eh ziemlich kurzfristig.
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SiBa
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#9

19.02.2018, 15:19

Ah ja das stimmt. Knifflich. Wie viel Zeit hast du denn noch?
Auf jeden Fall mit der Rechtskraft des VB und anschließend möglicher ZV drohen, damit hast du deinen Soll über die Mitteilungs- und Belehrungspflichten erstmal erfüllt.

Ob pauschales Bestreiten aber ratsam ist... Hat er denn dazu vor seinem Untertauchen so gar nichts gesagt? Bei Mandatierung? Haben keine Gespräche über die Ansprüche aus dem MB/VB stattgefunden? :-? Sodass man daraus herleiten könnte, dass das Zurückweisen aller Ansprüche im Interesse des Mandanten ist?

Oh ich hoffe das ist nicht zu viel in die Richtung Beratung... :oops:
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Lämmchen
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#10

19.02.2018, 15:28

Mehr als dass Deinem Terminsverlegungsantrag nicht stattgegeben wird, kann doch kaum passieren. Für solche Anträge gibt es doch gar keine Fristen.
Hast Du schon mal in Deinem Spam-Ordner nachgeschaut, ob nicht evtl. doch eine Nachricht da ist? Bei uns verschwinden neuerdings Mails gerne da.
Liebe Grüße

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