Guten Morgen,
mal wieder ist keiner da, den ich fragen könnte.
Es geht um einen PKW-Unfall. Der von der gegn. Versicherung gezahlte Erstattungsanspruch beträgt rund 3700 Euro.
Streitig sind 27 Euro, die die Versicherung laut meinem Chef erstatten müsste, aber nicht macht.
Die MAndantschaft will kleinbei geben. Nehme ich nun für die Einigungsgebühr 27 Euro Gegenstandswert oder 3700 Euro?
Danke sehr.
Einigungsgebühr aus welchem Gegenstandswert?
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Gegenstandswert ist der, was streitig ist - und nicht der, auf was sich geeinigt wurde oder was gezahlt wurde.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Hallo Azubine NRW
Für was soll hier eine Einigungsgebühr abgerechnet werden?
Für was soll hier eine Einigungsgebühr abgerechnet werden?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Nach deinen bisherigen Schilderungen sehe ich hier für eine Einigungsgebühr keine Grundlage.
Der Mandant gibt zwar nach, aber eine Einigung ist dadurch nicht zustande gekommen.
Außerdem: Wenn eine Einigungsgebühr abgerechent wird, dann nach dem Verfahrenswert und nicht nach dem worauf man sich geeinigt hat.
Ich würde hier nur die Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG nach dem Wert abrechnen, den die Versicherung tatsächlich gezahlt hat.
Der Mandant gibt zwar nach, aber eine Einigung ist dadurch nicht zustande gekommen.
Außerdem: Wenn eine Einigungsgebühr abgerechent wird, dann nach dem Verfahrenswert und nicht nach dem worauf man sich geeinigt hat.
Ich würde hier nur die Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG nach dem Wert abrechnen, den die Versicherung tatsächlich gezahlt hat.
- AliceImWunderland
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Ich sehe hier ebenfalls keine Einigungsgebühr, sondern nur die Geschäftsgebühr nach 2300 VV aus 3.700,00 Euro.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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