Parteikosten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anlise
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#1

13.02.2018, 12:04

Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich habe unlängst eine Abrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung vorgenommen. Diese beinhaltete u.a. Einwohnermeldeamtskosten. Die Rechtsschutzversicherung teilte nunmehr mit, dass Kosten für Registerauszüge, Einwohnermeldeamtsanfragen etc. als Parteikosten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung nicht erstattungsfähig seien.

Diesen Einwand habe ich bislang noch nie von einer Rechtsschutzversicherung erhalten und würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen hierzu und Eure Meinung mitteilen könntet.

viele Grüße
Anlise
*sing* Die Nummer 1 im Pott sind wir .......*sing*
Jenna
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#2

13.02.2018, 14:00

Sowas hab ich von Versicherungen auch schon gehört.
Mein Chef hat dazu immer gesagt, dass man dazu wirklich die Versicherungsbedigungen durchackern müsste und das dort irgendwo mehr oder minder versteckt wird.
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mücki
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#3

13.02.2018, 14:27

Das ist (leider) inzwischen bei vielen Rechtsschutzversicherung gängiges Procedere. Wird auch sehr gerne bei Crefo-Auskünften so gemacht. Obwohl gerade die ja dazu dienen, sich zeitnah eine Übersicht über mögliches Vermögen zu verschaffen um z.B. ein teures (und langwieriges) Klageverfahren zu vermeiden. (Dieses Argument haben wir dann tatsächlich auch gelegentlich gebracht (wenn es denn passte), inklusive einer genauen Berechnung, welche Kosten für ein Klageverfahren und eine anschließende Zwangsvollstreckung angefallen wären und wie hoch demnach die Ersparnis auf Seiten der RSV ist. Hat sogar geklappt, aus "Kulanz ...." wurden die Kosten dann tatsächlich erstattet.)
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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