Abrechnung Klageentwurf

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

08.02.2018, 17:58

Huhu,

was würdet ihr mit dem Mandanten abrechnen, wenn ihr für ihn auftragsgemäß einen Klageentwurf fertigt und er diesen aber selbstständig ans Gericht verschickt, weil er sich kümmern will. Eine 0,8 VG gem. 3101 V RVG?

Und noch eine andere Frage: PKH-Prüfungsverfahren, PKH wird abgelehnt, es wird Beschwerde eingelegt, die auch keinen Erfolg hat. Was nehm ich hier als Streitwert? Den Wert der Hauptforderung, der eingeklagt worden wäre, wenn PKH bewilligt worden wäre? Und ich könnte doch hier eine 0,5 VG abrechnen oder?


Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

LG Tine
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#2

08.02.2018, 18:23

tine001 hat geschrieben:was würdet ihr mit dem Mandanten abrechnen, wenn ihr für ihn auftragsgemäß einen Klageentwurf fertigt und er diesen aber selbstständig ans Gericht verschickt, weil er sich kümmern will. Eine 0,8 VG gem. 3101 V RVG?
Kommt auf den Auftrag an. Hattet Ihr Klageauftrag? Oder von vornherein den Auftrag, nicht gerichtlich tätig zu werden, sondern nur einen Klageentwurf zu fertigen? Im ersten Fall liegst Du mit der 0,8 VG richtig. Im zweiten würde ich persönlich gar keine VG abrechnen, sondern eine GG. Und zwar mindestens die 1,3.
Und noch eine andere Frage: PKH-Prüfungsverfahren, PKH wird abgelehnt, es wird Beschwerde eingelegt, die auch keinen Erfolg hat. Was nehm ich hier als Streitwert? Den Wert der Hauptforderung, der eingeklagt worden wäre, wenn PKH bewilligt worden wäre? Und ich könnte doch hier eine 0,5 VG abrechnen oder?
1,0 VG 3335 für das Prüfungsverfahren, 0,5 VG 3500 für die Beschwerde, Wert ist der Wert der Hauptsache.
tine001
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#3

09.02.2018, 07:20

vielen Dank, hast mir sehr weitergeholfen :)
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