schriftliches Vorverfahren §276 ZPO

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Tiffi12
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 31.03.2014, 21:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

08.02.2018, 10:22

Hallo zusammen,

steh gerade etwas auf dem Schlauch...

Wir sind in das streitige Verfahren übergegangen. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet nach § 276 ZPO. Ein Termin zum Gütetermin wurde bestimmt. Die Forderung ist allerdings durch die Gegenseite beglichen worden, sodass wir auf Weisung unseres Mandanten die Klage zurückgenommen haben. Der Termin hat nicht stattfefunden. Nicht verbrauchte Gerichtskosten sollten zurück erstattet werden.

Meine Frage nun: Bekommen wir eine Terminsgebühr???

Vielen Dank im Voraus!!
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#2

08.02.2018, 10:30

Nö, es gibt ja keine ENTSCHEIDUNG nach 276, sondern ihr habt die Klage zurückgenommen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Tiffi12
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 31.03.2014, 21:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#3

08.02.2018, 10:38

Schade :(
aber trotzdem Danke!
Antworten