Schuldner vertreibt Buch...jetzt pfändbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Janne
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 19.09.2013, 09:44
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

06.02.2018, 11:44

Hallöchen ihr Lieben,

wir haben einen ganz gewieften Schuldner, den wir bisher leider nicht belangen konnten. Postete er doch fröhlich auf Facebook die Welt zu bereisen, war er für einen Gerichtsvollzieher nie greifbar und seine Konten stets leer bzw. bei Kreditbanken hinterlegt, welche nicht pfändbar sind...

Nun hat dieser Schuldner jedoch 2017 ein Buch veröffentlicht (über seine Reisen...hach wie schön)...dieses wird tatsächlich von einem Verlag vertrieben (u.a. auf Amazon) und hieraus müsste er nun doch pfändbare Erträge erzielen oder? Wie gehe ich hier denn am besten vor?

Es besteht eine Vermögensauskunft aus dem Jahr 2016...aber dort hat er angegeben keine Ansprüche aus Nebenverdiensten zu haben, was ja jetzt nicht mehr der Fall ist...kann ich diese also nochmal beantragen und worauf muss ich hierbei achten? Bzw. was muss ich bei der Begründung beachten? Sonst irgendwelche Ideen wie ich den Schuldner etwas Ärger verursachen kann? :teufel
ZVler
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 05.01.2018, 17:29
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

06.02.2018, 12:17

Ich hätte einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gemacht, da sich die Situation des Schuldners wesentlich verändert haben muss. Man muss es halt beweisen, aber ich schätze einen Screenshot vom Buch auf Amazon wo er als Herausgeber steht sollte reichen und dann solltest du genauer nach dieser Einkunft fragen. So dass der GVZ ihn genauer nach dieser Tätigkeit befragt.

Man muss halt dann genauere Fragen zu dieser Tätigkeit stellen. Welcher Herausgeber, was er dabei verdient etc.

So wäre ich jetzt vorgegangen. Wir haben das mal so bei einem Schuldner gemacht der bei Ebay Spielzeug Züge von Märkle (wenn das so heißt) verkauft hat. Wir haben dann auch genauer nachgehakt und er hat uns dann genauere Auskünfte erteilt.

Du kannst ja jetzt sowieso Antrag auf Abgabe der VA beantragen je nachdem wann genau die zwei Jahre ablaufen.. Was anderes habe ich jetzt nicht auf dem Schirm..

Vielleicht aber auch direkt einen Pfüb machen wenn man näheres zu dem Verlag herausfinden kann (aus dem Internet) oder erst mal ein vorläufiges Zahlungsverbot, um dann nach der VA Abgabe zu pfänden (wer weiß ob er das nämlich bis dahin wieder verschleiert)..

Vielleicht hat jemand anderes mehr Erfahrung bei sowas?
:wippe
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12223
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#3

06.02.2018, 13:25

VA dauert zu lange. Ich würde einen Pfüb beantragen und den Antrag hier bzw. die Formulieren aus dem Antrag nehmen, damit ist eigentlich alles abgedeckt, was der SC für den Verlag oder bei dem Verlag machen könnte.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1434
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#4

06.02.2018, 13:30

Grundsätzlich kann man das Autorenhonorar, dass der Autor vom herausgebenden Verlag erhält pfänden wie "normales" Gehalt. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass diese Honorare meist nicht besonders hoch sind. Ich gehe ehrlich gesagt nicht davon aus, dass da Beträge im pfändbaren Bereich rauskommen. Soweit ich weiß liegen die Honorare irgendwo zwischen 5 - 12 % vom Nettopreis je verkauften Buch. Die genauen Zahlen kannst du dir im Zweifel über bekannte Suchmaschinen raussuchen. Wenn es sich also nicht gerade um einen Bestseller handelt und dann nicht noch irgendwelche Filmrechte oder Merchandising sonstiger Art hinzukommen, kannst du das als mögliche Geldquelle vergessen.

Allerdings wäre es interessant zu erfahren, wie er seine Reisen finanziert, sodass sich eine Nachermittlung durchaus lohnen könnte. Die Ausdrucke entsprechender Posts vom Gesichtsbuch sollten dabei zur Glaubhaftmachung ausreichen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12223
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

06.02.2018, 13:55

Bei Autorenhonorar gibt es keine Pfändungsfreigrenze, das ist wie bei Subunternehmern.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1434
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#6

06.02.2018, 14:06

@soenny:

Ah, ok. Danke für den Hinweis. Lohnen dürfte sich das wohl trotzdem nicht. Hatte hierzu folgendes Gedankenspiel:

Ohne dass ich weiß, in welche Kategorie das Buch fällt, ob es ein Hard- oder Softcover und wie hoch die Auflage ist, nehme ich mal 10% je Buch vom Nettoverkaufspreis. Da ich weder den Preis noch evt. zu berücksichtigende Rabatte kenne, gehe ich zudem einfach mal von 10 € netto aus (und weil ich zugegebenermaßen, grad keine Lust auf kompliziertere Berechnungen habe :pfeif). Dann wäre das ein Honorar von 1 € je Buch, da muss der ganz schön viele Bücher verkaufen und man muss ganz schön lange pfänden, bis man auch nur die Kosten der ZV drin hat.

Edit: Außerdem ist es wohl in der Branche nicht ganz unüblich, dass Vorschüsse gezahlt werden, sodass fraglich wäre, ob im Rahmen einer Pfändung überhaupt noch was zu holen ist.

Edita2: Vielleicht kann man mal ganz kurz und unklompiziert beim Verlag anrufen und in Erfahrung bringen, wie hoch die Auflage war/ist?

Da fällt mir grade noch was ein: Wisst ihr, ob der Schuldner einen Youtube-Channel oder Instagram-Acc. hat?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Janne
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 19.09.2013, 09:44
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

06.02.2018, 15:16

@Soenny
[...] und den Antrag hier bzw. die Formulieren aus dem Antrag nehmen, damit ist eigentlich alles abgedeckt, was der SC für den Verlag oder bei dem Verlag machen könnte.
Sollte da eine Verlinkung sein? Ich sehe da leider keinen Antrag :kopfkratz

@mücki
Allerdings wäre es interessant zu erfahren, wie er seine Reisen finanziert, sodass sich eine Nachermittlung durchaus lohnen könnte. Die Ausdrucke entsprechender Posts vom Gesichtsbuch sollten dabei zur Glaubhaftmachung ausreichen.
Auszüge von seiner Gesichtsbuchseite haben wir dem GVZ schon vorgelegt ...hat den nicht sonderlich interessiert.

Es ist wohl so, dass der Schuldner verschiedene Konten bei Kreditbanken bedient...er holt sich einen Kredit, fliegt in den Urlaub, holt sich einen nächsten Kredit bei einer anderen Bank und tilgt damit den ersten Kredit...bisher scheint er damit gut durchzukommen :motz
Da fällt mir grade noch was ein: Wisst ihr, ob der Schuldner einen Youtube-Channel oder Instagram-Acc. hat?
Forsche ich gleich mal nach...wieso? Werbeeinnahmen?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12223
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#8

06.02.2018, 15:30

❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1434
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#9

06.02.2018, 15:50

@janne

jap, zum Einen, außerdem Sponsoring und was weiß ich. Außerdem bekommt man doch bei Youtube auch Geld für Views, wenn man soundsoviele Follower hat. Ich kenne mich da nicht so wirklich mit aus, weiß also nicht bei wievielen Klicks/Views man überhaupt erstmal Geld bekommt und schon gar nicht, wie hoch der Verdienst ist. Ich habe mal gelesen, dass die Reichweite wohl auch eine Rolle spielt. Soll heißen: Videos auf Deutsch haben nicht so eine hohe Reichweite wie Videos auf Englisch.

Aber wenn entsprechende Accounts oder Kanäle oder wie das auch immer heißen mag vorhanden sind, dann könnte es durchaus sein, dass damit auch Einnahmen erzielt werden. Frag mal tante gockle mit dem Suchbegriff: "Geld verdienen mit youtube" oder "Geld verdienen mit Instagram"

Mich wundert es schon ein bisschen, dass er ständig neue Kredite bekommt. Schließlich wollen Banken i.d.R. auch Sicherheiten sehen, auch wenn dies bei Verbraucherkrediten zumeist nur das Gehalt ist aber so ganz ohne, das kann ich mir so ganz schlecht vorstellen ...
Zuletzt geändert von mücki am 06.02.2018, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Janne
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 19.09.2013, 09:44
Beruf: RA-Fachangestellte

#10

06.02.2018, 15:52

mücki hat geschrieben:Mich wundert es schon ein bisschen, dass er ständig neue Kredite bekommt. Schließlich wollen Banken i.d.R. auch Sicherheiten sehen, auch wenn dies bei Verbraucherkrediten zumeist nur das Gehalt ist aber so ganz ohne, das kann ich mir so ganz schlecht vorstellen ...
....frag mich mal wie uns das wundert... :mrgreen:

Aber wir haben schon bei zwei Arbeitgebern gepfändet und aktuell soll er wohl "keine" Arbeit haben, das Fahrrad oder Auto seines Vaters nutzen, ein 5 Jahre altes Handy besitzen...also nichts von großem Wert. Ich würde ihn soo gerne mal drankriegen weil es echt dreist ist wie er sich durchmogelt...nur leider habe ich absolut keine Ahnung was ich noch tun kann :sad:
Antworten