Huhu Ihr Lieben,
ich muss einen Mahnbescheid beantragen. Es geht um eine Mietsache.
Mdt und Mietobjekt sitzen im Bundesland Rheinland-Pflaz, Schuldner sitzt im Bundesland Bayern.
Mahnbescheid beantrage ich dann beim Mahngericht Mayen, da es sich ja hier um eine Mietsache handelt und es darauf ankommt, wo das Mietobjekt ist oder?
Liebe Grüße
Frage zur Zuständigkeit
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§ 29 a ZPO
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Öhm........darf ich mal meinen Senf dazu geben? Der Gerichtsstand des Mahngerichts hat weder mit § 29 a ZPO, noch damit was zu tun, wo sich irgendwelche Räumlichkeiten befinden. Das zuständige Mahngericht ist immer das Gericht wo der Gläubiger (Antragsteller) seinen Wohnsitz hat. Ändert jetzt nichts daran, da der ja auch in Rheinland-Pfalz wohnt, nur die Antworten von Muschel und Sonnenkind beziehen sich alle auf den Gerichtsstand für das streitige Verfahren. ![Klugscheiß-Smilie :klugscheiss](./images/smilies/klugsch.gif)
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Anahid hat geschrieben:Öhm........darf ich mal meinen Senf dazu geben? Der Gerichtsstand des Mahngerichts hat weder mit § 29 a ZPO, noch damit was zu tun, wo sich irgendwelche Räumlichkeiten befinden. Das zuständige Mahngericht ist immer das Gericht wo der Gläubiger (Antragsteller) seinen Wohnsitz hat. Ändert jetzt nichts daran, da der ja auch in Rheinland-Pfalz wohnt, nur die Antworten von Muschel und Sonnenkind beziehen sich alle auf den Gerichtsstand für das streitige Verfahren.
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LG:-)
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Ok, dann musst den MB ganz normal machen, wie sonst auch, und beim Streitgericht dann eben aufpassen, dass Du das richtige angibst (Bezirk wo sich die Mietsache befindet) und natürlich AG, egal welchen Streitwert Du hast.Zippus hat geschrieben:Normale Mietwohnung kein Gewerbe
LG
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