Neuzustellung Mahnbescheid im Ausland
Hat hier jemand vielleicht schon mal eine Adressermittlung innerhalb der EU gemacht und weiß, wie ich hier vorgehen könnte?
Ja das stimmt natürlich. Aber ich meinte, ob jemand von euch vielleicht schon mal eine Anschriftenermittlung durchgeführt hat?
- mücki
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Guten Morgen,
ich habe mal in meinen Unterlagen zur Auslandsvollstreckung gewühlt und sogar was gefunden:
http://www.bruessel.diplo.de/contentblo ... elgien.pdf
Als gewerbliche Anbieter (mit guten Bewertungen) kenne ich nur supercheck und regis24.
VG
ich habe mal in meinen Unterlagen zur Auslandsvollstreckung gewühlt und sogar was gefunden:
http://www.bruessel.diplo.de/contentblo ... elgien.pdf
Als gewerbliche Anbieter (mit guten Bewertungen) kenne ich nur supercheck und regis24.
VG
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Ich soll jetzt doch zuerst eine unverbindliche Anfrage an Euregex machen hins. Vorgehen und Kosten.
Meine Frage ist nun, wie schreibe ich denn da überhaupt? Mein Vorschlag:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche blieb eine in Deutschland beauftragte Einwohnermeldeanfrage hinsichtlich der zuletzt bekannten Anschrift des Schuldners erfolglos. Vom zuständigen Einwohnermeldeamt haben wir lediglich die Information erhalten, dass sich die betreffende Person nach Belgien abgemeldet hat und eine genaue Anschrift nicht bekannt sei.
Wir bitten daher um Mitteilung, welche Angaben für eine Ermittlung der Wohnanschrift in Belgien benötigt werden und welche Kosten hierfür entstehen.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus."
Reicht das denn so?
Meine Frage ist nun, wie schreibe ich denn da überhaupt? Mein Vorschlag:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche blieb eine in Deutschland beauftragte Einwohnermeldeanfrage hinsichtlich der zuletzt bekannten Anschrift des Schuldners erfolglos. Vom zuständigen Einwohnermeldeamt haben wir lediglich die Information erhalten, dass sich die betreffende Person nach Belgien abgemeldet hat und eine genaue Anschrift nicht bekannt sei.
Wir bitten daher um Mitteilung, welche Angaben für eine Ermittlung der Wohnanschrift in Belgien benötigt werden und welche Kosten hierfür entstehen.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus."
Reicht das denn so?
- mücki
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Mahlzeit,
kannst du das nicht telefonisch machen? Falls nicht, würde ich im ersten Satz nur schreiben, dass zur Durchsetzung titulierter Ansprüche eine Anschrift des (vermutlich) in Belgien lebenden Schuldners benötigst.
VG
kannst du das nicht telefonisch machen? Falls nicht, würde ich im ersten Satz nur schreiben, dass zur Durchsetzung titulierter Ansprüche eine Anschrift des (vermutlich) in Belgien lebenden Schuldners benötigst.
VG
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch