![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich bin Azubine im 2. Lehrjahr und bearbeite gerade eine Sache, wo dem Gegner PKH bewilligt wurde. Dann wurde im Verfahren ein Vergleich geschlossen und die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.
Wir haben die Gerichtskosten eingezahlt und jetzt ist meine Frage, was denn mit den hälftigen Gerichtskosten ist, die ja eigentlich die Gegenseite zahlen müsste. Ich habe schon meine Kollegin gefragt, die ist aber auch überfragt und unser Chef ist im Urlaub.
Es wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)