Also Drittschuldner ist:
das Land Nordrhein-Westfalen
v.d.d. den Leiter der Justizvollzugsanstalt ......
Adresse
- Drittschuldner -
Die Pfändung erstreckt sich auf Ansprüche
auf Auszahlung des gegenwärtigen und künftigen Eigengeldes, soweit es nicht der Bildung des Überbrückungsgeldes nach § 51 Abs. 4 StVollzG dient.
Hoffe das klappt auch bei dir. Viel Glück.
Schuldner sitzt im Gefängnis
- Summerof77
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wird die Forderung des in der JVA ... untergebrachten Schuldners an das Land ... auf Auszalhung des ihm als Eigengeld zugeschriebenen und künftig noch gutzuschreibenden Geldes mit Ausnahme des nach § 51 Abs. 4 StVollzG unpfändbaren Teils in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem nach § 52 Abs. 1 StVollzG zu bildenden und dem tatsächlich vorhandenen Überbrückungsgeld an den
Drittschuldner: Land vertr. d. den Leiter der JVA
Wichtig, Drttschuldner ist das Land, nicht die JVA
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Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
- Summerof77
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Ach so, klar, da wo er sitzt
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Löst das eigentlich eine neue Angelegenheit aus? Bekomm ich dafür Gebühren?
@ carolin_stoll: Für die Ausbringung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder was meinst Du jetzt?
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Sorry Ernie, die Frage war überflüssig. Hab sie mir selbst beantwortet.
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Muss ich eigentlich da als Adresse des Schuldners die von JVA angeben oder seine alte Wohnanschrift?