Schuldner sitzt im Gefängnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gressi04
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#11

21.11.2007, 14:08

Also Drittschuldner ist:

das Land Nordrhein-Westfalen
v.d.d. den Leiter der Justizvollzugsanstalt ......
Adresse
- Drittschuldner -


Die Pfändung erstreckt sich auf Ansprüche

auf Auszahlung des gegenwärtigen und künftigen Eigengeldes, soweit es nicht der Bildung des Überbrückungsgeldes nach § 51 Abs. 4 StVollzG dient.

Hoffe das klappt auch bei dir. Viel Glück.
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Summerof77
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#12

21.11.2007, 14:09

wird die Forderung des in der JVA ... untergebrachten Schuldners an das Land ... auf Auszalhung des ihm als Eigengeld zugeschriebenen und künftig noch gutzuschreibenden Geldes mit Ausnahme des nach § 51 Abs. 4 StVollzG unpfändbaren Teils in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem nach § 52 Abs. 1 StVollzG zu bildenden und dem tatsächlich vorhandenen Überbrückungsgeld an den

Drittschuldner: Land vertr. d. den Leiter der JVA


Wichtig, Drttschuldner ist das Land, nicht die JVA
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Majo
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#13

21.11.2007, 15:26

wow, werd ich probieren! Vielen Dank!!!
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Soenny
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#14

22.11.2007, 08:11

Habe da auch noch eine Frage: Welches Bundesland ist denn als Drittschuldner zuständig? Das wo der SC sitzt oder sein "Heimatbundesland"?
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Summerof77
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#15

23.11.2007, 21:37

Ach so, klar, da wo er sitzt
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carolin_stoll
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#16

12.04.2011, 15:00

Löst das eigentlich eine neue Angelegenheit aus? Bekomm ich dafür Gebühren?
Ernie

#17

12.04.2011, 15:03

@ carolin_stoll: Für die Ausbringung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder was meinst Du jetzt?
carolin_stoll
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#18

12.04.2011, 15:56

Sorry Ernie, die Frage war überflüssig. Hab sie mir selbst beantwortet.
carolin_stoll
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#19

12.04.2011, 16:16

Muss ich eigentlich da als Adresse des Schuldners die von JVA angeben oder seine alte Wohnanschrift?
Ernie

#20

12.04.2011, 17:48

Wo kann dem Schuldner der Pfüb zugestellt werden?
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