Abrechn. Güteverf/Beweisverf/Klageverf

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Flora
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#1

20.12.2017, 18:05

Hallo Zusammen!
Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe.
Wir waren
1) außergerichtlich tätig
2) haben das Schiedsverfahren durchgeführt
3) danach das Beweissicherungsverfahren und zum Schluß noch
4) das Klageverfahren

Ich bin mir nicht sicher, was ich ab- und anrechnen darf/soll. Ich würde mal folgende Rechnung aufmachen:

außergerichtlich
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
Auslagen
Mwst.

Schiedsverfahren
1,5 Geschäftsgebühr Nr. 2303
./. Anrechnung 0,65 auf die vorige 1,3 Geschäftsgebühr
Auslagen
MwSt.

Beweissicherung
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
./. Anrechnung 0,65 auf die 1,5 Gebühr aus dem Schiedsverfahren
Auslagen
MwSt.

Klageverfahren
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
./. Anrechnung 0,65 auf die 1,3 Verfahrensgebühr aus dem Beweissicherungsverfahren
0,5 Terminsgebühr Nr. 3105
Auslagen
MwSt.

Ist das tatsächlich so richtig?? Ich würde mich freuen, wenn das jemand wüßte.
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Anahid
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#2

21.12.2017, 08:37

Nein, Deine Anrechnungen sind falsch. außergerichtlich und Schiedsverfahren ist richtig. Auf die VG der Beweissicherung ist die GG aus dem Schiedsverfahren mit 0,75 (nicht 0,65) anzurechnen. Auf das Klageverfahren ist die volle VG aus der Beweissicherung mit 1,3 anzurechnen, nicht nur mit 0,65.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Flora
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#3

21.12.2017, 08:42

Vielen Dank Anahid für Deine schnelle Antwort! Du hast mir sehr geholfen.
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