Hallo ihr Lieben! Wir haben einen Schuldner (vormals Mandant), der zahlt nun Raten auf unsere Rechnung, da er die Forderung im Verfahren anerkannt hat. Unsere Gebühren für das Verfahren wegen der Forderung wurden festgestetzt (ohne Mwst). Habe jetzt keinen Betrag für die festgesetzten Kosten im Soll stehen. Muss ich jetzt eine Rechnung für unser Büro wegen der MwSt schreiben? Oder wie verbuche ich die festgesetzen Kosten wenn sie bezahlt wurden? Hab ja nichts im Gegenkonto (soll) stehen.
Und wie verbucht ihr Zinsen die ihr in solchen Fällen bekommt? Einfach so ohne Rechnung? Oder wie? Sind die Umst-pflichtig?
Oh man, ich krieg hier echt noch die Krise...
danke an euch
Wie verbucht ihr eigene Forderung?
Wieso habt Ihr eure eigene Kosten nicht mit USt festsetzen lassen??
Zinseinnahmen sind immer Umsatzsteuerpflichtig.
Seid Ihr ne GmbH oder buchst du das für nen selbstständigen??
Zinseinnahmen sind immer Umsatzsteuerpflichtig.
Seid Ihr ne GmbH oder buchst du das für nen selbstständigen??
Haben wir beantragt, doch die MWst wurde in Abzug gebracht, weil wir Vorsteuerabzugsberechtigt sind (Laut Gericht).
Danke.
Wir sind ne Partnerschaft.
Danke.
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Ah - da hätt ich mich sofort gewehrt. Schließlich muss das festgesetzt werden, was ihr wirklich in Rechnung gestellt hat. Ich kämpfe da jedes Mal mit den Gerichten.
Bucht Ihr mit doppelter Buchführung? Bei uns werden nämlich nur Zahlungseingänge gebucht.
Musst natürlich differenzieren. Das eine sind dann logischerweise Zinsen (würde ich immer ne entsprechende Abrechnung beifügen, vielleicht ein Foko) und dann eben die Erträge.
Bucht Ihr mit doppelter Buchführung? Bei uns werden nämlich nur Zahlungseingänge gebucht.
Musst natürlich differenzieren. Das eine sind dann logischerweise Zinsen (würde ich immer ne entsprechende Abrechnung beifügen, vielleicht ein Foko) und dann eben die Erträge.
Wenn die Kosten nun mal so festgesetzt worden sind und auch nichts mehr geändert werden kann (oder soll), würde ich die Zinseinnahmen auf ein Konto buchen und die Raten für die Forderung auf das Konto, auf dem ich sonst immmer Buchungen vornehmen, wenn Mandanten Kostennoten bezahlen. In diesem Fall ist aber darauf zu achten, dass bei den Raten keine Steuer verbucht wird.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Danke.. ich versuch das mal... das ist leider alles nicht immer so leicht bei uns, da ich erst seit kurzem Buchhaltung und ZV machen und vorher noch 10 anderen darin rumgewuschtelt haben.
aber vielen Danke Stine
aber vielen Danke Stine
Für interne Tätigkeiten (Anwaltskanzlei in eigener Sache) fällt nie Mehrwertsteuer an. Ist ja auch logisch, denn wenn ihr einen anderen Anwalt damit beauftrag hättet, hättet ihr ja die Vorsteuer abziehen können.
Auch Zinseinnahmen sind nie mehrwertsteuerpflichtig.
Auch Zinseinnahmen sind nie mehrwertsteuerpflichtig.
AC/D Schuhe aus!
häää was denn nun? Also buche ich doch keine UmsT, scheint mir ja auch logischer, da das ja für uns intern ist.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Eure eigenen Gebühren, die die ihr geltend gemacht habt, darauf wird USt. berechnet - wie in eurer Rechnung ausgewiesen.
Auf die Kosten, die für die Geltendmachung der Gebühren anfallen wird niemals USt. berechnet und du buchst sie deshalb auch nicht.
Über diese Gebühren machst du eine normale Kostenrechnung ohne USt., darauf buchst du dann die Kosten.
Auf die Kosten, die für die Geltendmachung der Gebühren anfallen wird niemals USt. berechnet und du buchst sie deshalb auch nicht.
Über diese Gebühren machst du eine normale Kostenrechnung ohne USt., darauf buchst du dann die Kosten.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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