![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wir sind als Unterbevollmächtigte tätig und wurden im Mai beauftragt. Im März wurde der Streitwert ab 28.03.17 festgesetzt, Klage war im September 2016. Woraus nehme ich denn jetzt meine Verfahrensgebühr? Aus dem Klageantrag oder dem festgesetzten Streitwert?
Da ich mir nicht ganz sicher bin und sowas bei uns wirklich nicht oft vorkommt, bin ich da etwas aufgeschmissen
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Schon mal danke für die Hilfe