Klageantrag: Beklagte zu 1 und 2 als Gesamtschuldner 62.730,75 nebst Zinsen von 8 % seit dem 1.6.2011
Urteilstenor:
Beklagte zu 1 wird verurteilt an den Kläger 39.925,25 nebst Zinsen von 5 % über Basiszins seit 01.06.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kosten: Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten tragen der Kläger zu 68 % und die Beklagte zu 1 zu 32 %. Außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen der Kläger zu 27 % und die Beklagte zu 1) zu 63 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2 hat der Kläger zu tragen.
Wie hoch sind die Kosten des Beklagten zu 2?
LG und Danke
Wer zahlt was bei Kostenquotelung
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Ich habe mal die Überschrift geändert, sonst findet man das später nicht wieder In Zukunft bitte aussagekräftige Überschriften
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Ich verstehe nicht, warum immer nur die Rede von dem Beklagten zu 1 ist. Da beide doch Gesamtschuldner sind und beide die Kosten zu tragen haben oder habe ich hier irgendwie einen Blackout und denke zu kompliziert?
Der Beklagte zu 2. scheint nicht verurteilt zu sein, also gibt es auch keine Gesamtschuldner.
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Gucke Dir mal das Urteil genau an: Verurteilt zu einer Zahlung ist allein der Beklagte zu 1). Das heißt, dass die Klage gegen den Beklagten zu 2) in voller Höhe erfolglos war. Die Folge: Der Kläger hat insoweit als voll Unterlegener die Kosten des Beklagten zu 2 insgesamt zu tragen. Auf den Beklagten zu 2 entfallen kopfteilig 1/2 der Gesamtkosten incl. Erhöhung auf Beklagtenseite.
Die Klage gegen den Beklagten zu 1) hat der Kläger zu 68 % verloren, daher die Quotelung.
Die Klage gegen den Beklagten zu 1) hat der Kläger zu 68 % verloren, daher die Quotelung.
~ Grüßle ~
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