Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1
30.10.2017, 16:08
Hallo
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
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noch eine kurze Frage:
Wir sind HBV und vertreten zwei Mandanten (wäre also eine 1,3 VG + 0,3 Erhöhungsgebühr für den 2. Auftraggeber).
Wie hoch ist die Verfahrensgebühr für den UBV? Eine 0,65 VG + 0,3 Erhöhungsgebühr oder die Hälfte unserer Verfahrensgebühr (insgesamt 1,6 VG, also 0,85 VG).
Ich bin verwirrt.
Liebe Grüße
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Randfichte72
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#2
31.10.2017, 11:32
0.65 VG 3400 VV RVG plus 0.3 Erhöhung 1008 VV RVG