Hallo meine Lieben,
ich bin langsam am verzweifeln.
Unser Mandant hat zur Abwehr von ZV Maßnahmen Sicherheitsleistung bei der Hinterlegungsstelle Hamburg geleistet.
Nun haben wir einen rechtskräftigen Beschluss, nachdem wir voll gewonnen haben und die Gegenseite die Kosten auferlegt wurden.
Ich habe den Mandanten also mit dem Titel zum Gericht geschickt, der hat den Antrag gestellt und den Titel eingereicht. Als Antwort kam dann wir bräuchten eine Freigabeerklärung der Gegenseite. Warum? Ich habe doch eine rechtskräftige Entscheidung? Aber um des lieben Friedens Willen habe ich diese eingeholt. Die Freigabeerklärung hat der Prozessbevollmächtigt abgegeben, dass passt der Hinterlegungsstelle jetzt auch wieder nicht, sie wollen eine Vollmacht....
Ich dreh bald durch. Bin ich zu blöd oder diese Rechtspflegerin überkorrekt?
Danke schon mal
Auzahlung Sicherheitsleistung Hamburg - Hilfe Verzweifelung
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Ich kenne nur den Weg über § 715 ZPO. Habt Ihr der Hinterlegungsstelle außer dem Titel auch den Beschluss über die Rückgabe der Sicherheit vorgelegt? Falls nicht, könnte es daran liegen.
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Hm, versteh ich auch nicht ganz, wenn Ihr das Geld auf eurem Konto haben wollt, ist es sehr oft hier so (NRW), dass die Gerichte eine Geldempfangsvollmacht haben wollen. Hängt aber meistens auch von den jeweiligen Rechtspfleger ab. Aber wenn der Mandant das Geld auf seinem eigenen Konto zurück haben möchte ?? Verstehe ich es nicht mit der Vollmacht.
Bei mir wollen sie jetzt eine Freigabeerklärung (§ 22 Abs. 3 1 HintG NRW) (kenne ich gar nicht).
Kann mir da jemand sagen, wie sowas aussieht, gibt es Vordrucke? habe leider kein Mustervordruck im Internet gefunden.
DAnke
Bei mir wollen sie jetzt eine Freigabeerklärung (§ 22 Abs. 3 1 HintG NRW) (kenne ich gar nicht).
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Also ich kenne das auch so wie Pitt. Wir mussten bisher auch immer den Beschluss über die Rückgabe der Sicherheit vorlegen. Vorher lief nichts.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Lori79 hat geschrieben:Hm, versteh ich auch nicht ganz, wenn Ihr das Geld auf eurem Konto haben wollt, ist es sehr oft hier so (NRW), dass die Gerichte eine Geldempfangsvollmacht haben wollen. Hängt aber meistens auch von den jeweiligen Rechtspfleger ab. Aber wenn der Mandant das Geld auf seinem eigenen Konto zurück haben möchte ?? Verstehe ich es nicht mit der Vollmacht.
Bei mir wollen sie jetzt eine Freigabeerklärung (§ 22 Abs. 3 1 HintG NRW) (kenne ich gar nicht).
Kann mir da jemand sagen, wie sowas aussieht, gibt es Vordrucke? habe leider kein Mustervordruck im Internet gefunden.
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Ein Vordruck gibt es da nicht. Es reicht eigentlich ein SS der Gegenseite aus in der sie sich mit der Freigabe der Hinterlegung einverstanden erklären.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Das Geld möchte der Mandant direkt haben und ich habe einen Schriftsatz der Gegenseite, mit Freigabeerklärung aber keine Vollmacht des gegnerischen Prozessbevollmächtigten, dass er für seine Mandantin dies erklären darf....
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Wie ist / war denn das Verhältnis mit dem gg RA? Eventuell würde ich einfach dort anrufen und nett nach einer Vollmacht fragen, ob Sie dir eine faxen könnten. Der muss ja für das Verfahren insgesamt mal eine Vollmacht unterschrieben haben.
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Und das ist dem Gericht aus so mitgeteilt worden?Das Geld möchte der Mandant direkt haben
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Fax der Vollmacht reicht leider nicht, sie wollen eine im Original. Ich verstehe nur nicht was das alles soll, wenn ich einen rechtskräftigen titel habe, da kann doch nichts mehr passieren....