Hallo zusammen,
ich muss jetzt dieses Thema aufgreifen.
Ich habe hier eine Privatperson als Schuldner. Wir haben einen Vollstreckungsbescheid im Jahr 2000 erwirkt. Wir haben dann auch die Vollstreckung eingeleitet. Von Dezember 2000 bis Oktober 2013 zahlte der Schuldner monatliche Raten, danach war Schluss. Nunmehr am 28.09.2017 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun gibt es ja seit dem 05.04.2017 das Reformgesetz der Insolvenzanfechtung. Daraus geht ja hervor, dass für Insolvenzverfahren, welche nach dem 05.04.2017 eröffnet wurden der Anfechtungszeitraum für Deckungshandlungen (Bezahlung von erbrachten Lieferungen und Leistungen) von zehn auf vier Jahre reduziert wurde. Hier handelt es sich um eine Mietzahlung für eine Wohnung. Muss ich dann damit rechnen, dass die Raten aus 2013 angefochten und zurückgefordert werden? Dann gibt es noch § 131 InsO.
Ehrlich gesagt verstehe ich auch § 131 InsO nicht so recht mit der inkongruente Deckung. Kann mir jemand helfen? Ich habe noch nicht so die große Erfahrung im Insolvenzverfahren
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Einer meiner Anwälte meinte, ich soll bloß nicht Rate schreiben sondern Zahlung. Man muss es etwas verschleiern, damit nicht gleich jeder drüber fällt. Aber ich kann die Zahlungen doch nicht unterm Tisch fallen lassen. Wie kann ich das aufziehen, dass es beim Insoverwalter durchgeht??
Danke schon einmal an Euch