Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Dukatesse
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#1
12.10.2017, 15:09
Huhu,
bei einem KFA wurde leider versäumt, die Verzinsung zu beantragen (lange Geschichte
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
). Der KFB ist entsprechend ohne Verzinsung ergangen. Kann ich jetzt noch irgendwas tun?
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#2
12.10.2017, 15:11
Nein.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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#4
12.10.2017, 15:42
Ausnahmsweise habe ich mich tatsächlich mal auf die
Forensuche beschränkt Dino
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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#6
12.10.2017, 17:18
Bin jetzt selbst fündig geworden und gebe das hier an mögliche Kollegen/innen weiter, die vielleicht mal das gleiche Problem haben:
Wenn man die Verzinsung gar nicht beantragt hat, kann man dies nachholen. Wenn man aber eine "falsche" Verzinsung beantragt hat und darüber dann rechtskräftig wie auch immer entschieden wurde, dann ist Schicht im Schacht. Siehe BGH NJW 2003, 1462