Hallo,
ich habe hier gerade eine Akte liegen, bei der ich mir nicht ganz sicher bin. Wir haben schon 2 ZV-Aufträge gemacht, beide wurden vom GVZ eingestellt weil der Schuldner unbekannt verzogen ist. Nun muss ich nochmal einen machen und meine Frage ist, kann ich die beiden bisherigen 0,3 Gebühren in den neuen Antrag (also ins FoKo) mit rein machen oder müssen die raus weil sie nicht angefallen sind?
Vielen Dank schon mal,
LG Lena
ZV-Gebühr aus dem ersten ZV-Auftrag in nächsten nach EMA?
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das kommt ganz darauf an, wann die jeweiligen Aufträge erteilt wurden. Wenn je zwei Jahre dazwischen liegen, dürfen (und sollten) die Gebühren mit in das FoKo für den neuen Auftrag.Lena.Maier94 hat geschrieben:meine Frage ist, kann ich die beiden bisherigen 0,3 Gebühren in den neuen Antrag (also ins FoKo) mit rein machen oder müssen die raus weil sie nicht angefallen sind?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Die wurden beide dieses Jahr gemacht. Dann nehme ich die nicht als Forderung auf, oder?
LG
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Ein weiterer ZV-Auftrag nach Umzug bildet mit dem ersten ZV-Auftrag eine Einheit. Es entstehen keine neuen Gebühren. Die Gebühr für den 1. ZV-Auftrag kannst Du selbstverständlich mit in die Forderungsaufstellung aufnehmen. Gebühren für den 2. und 3. Auftrag sind aber nicht angefallen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Super, danke für die schnelle Antwort!!
LG
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