Pfüb Monierung - Foko
- naylu
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Guten Morgen,
ich habe eine Monierung auf dem Tisch liegen wegen Fehler im Foko.
Ist es notwendig den alten Pfüb-Antrag zurückzunehmen und einen ganz neuen zu machen oder reicht es aus, unter Bezugnahme auf den alten Antrag ein neues Foko einzureichen?
Lieben Dank für Eure Hilfe!
- Sputnik85
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Hallo,
prinzipiell genügt es, wenn du die fehlerhafte Seite des Pfübs neuausfertigst und entsprechend oft ans Gericht sendest.
Fokos verschicken wir mit Pfübs nicht mehr, da ganz viele Gerichts sich beschwert haben, dass sie mit extra Fokos durcheinander kommen. Wird aber im Endeffekt das selbe sein.
Gruß
Sputnik
prinzipiell genügt es, wenn du die fehlerhafte Seite des Pfübs neuausfertigst und entsprechend oft ans Gericht sendest.
Fokos verschicken wir mit Pfübs nicht mehr, da ganz viele Gerichts sich beschwert haben, dass sie mit extra Fokos durcheinander kommen. Wird aber im Endeffekt das selbe sein.
Gruß
Sputnik
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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- naylu
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Entschuldigung, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich meine kein extra Forderungskonto, sondern die Berechnung im Pfüb. Hier genügt es diese eine Seite neu auszudrucken und entsprechend oft an das Gericht zu schicken?
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Ja, genau. Du berichtigst diese Seite und schickst sie dann mit entsprechendem Hinweis an das Gericht. Sofern sich allerdings irgendwie die Höhe deiner Forderung ändert, musst du auch aufpassen, ob sich die Gebühren beim PFÜB ändern würden. Dann müsstest du diese Seite auch nochmals abgeändert beifügen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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ja, aber halt dann vierfach, oder wie oft du halt den Pfüb eingereicht hast.naylu hat geschrieben:Entschuldigung, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich meine kein extra Forderungskonto, sondern die Berechnung im Pfüb. Hier genügt es diese eine Seite neu auszudrucken und entsprechend oft an das Gericht zu schicken?
- naylu
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Bei den Gebühren dürfte sich nichts ändern, denn die Zahlen stimmen, aber ich habe sie in die falschen Felder eingetragen.
Daher hier noch meine nächste Frage: Wo um Himmels Willen trage ich die Zinsen richtig ein ??
Im VB habe ich unter III. Zinsen stehen:
1. Laufende vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung i. H. v. 5% ü. BZS aus 1.019,83 € vom 04.04.2017 - 04.07.2017: 10,62 €
2. hinzukommen weitere laufende Zinsen zu Hauptforderung i. H. v. % ü. BZS aus 1.019,83 € ab 05.07.2017
Muss ich beide Posten getrennt voneinander in den Spalten eintragen oder kann ich es zusammenfassen, also: 5% ü. BZS aus 1.019,83 SEIT 04.04.2017 (.... bis heute) ?
Daher hier noch meine nächste Frage: Wo um Himmels Willen trage ich die Zinsen richtig ein ??
Im VB habe ich unter III. Zinsen stehen:
1. Laufende vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung i. H. v. 5% ü. BZS aus 1.019,83 € vom 04.04.2017 - 04.07.2017: 10,62 €
2. hinzukommen weitere laufende Zinsen zu Hauptforderung i. H. v. % ü. BZS aus 1.019,83 € ab 05.07.2017
Muss ich beide Posten getrennt voneinander in den Spalten eintragen oder kann ich es zusammenfassen, also: 5% ü. BZS aus 1.019,83 SEIT 04.04.2017 (.... bis heute) ?
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Ich trage die Zinsen in der 4. Spalte ein und kreuze 5 %punkte über Basiszins an. Ich würde nur die Zinsen aus 1.019,83 € ab dem 04.04.2017 nehmen. Ausrechnen musst du die Zinsen bis heute selbst, das macht der Rechtspfleger nicht.