Gegenstandswert: fehlender Kfz-Brief + Nachbesserung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tigerle
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#1

02.10.2017, 12:18

Ich würde gern der Rechtschutzversicherung eine Vorschussrechnung schicken, bin mir aber nicht sicher, wie ich den Gegenstandswert ermittle.

Sachverhalt. Mdt. hat Auto gekauft. Bei der Auslieferung des Fahrzeugs wurde festgehalten, dass die noch fehlenden Teile (ohne die das Fahrzeug eigentlich nicht Fahrbereit ist) sowie der Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein noch nachgereicht werden.

Die Gegenseite wurde jetzt aufgefordert die fehlenden Teile sowie die Papiere herauszugeben.

Kann ich hier den Kaufpreis als Gegenstandswert zugrunde legen?
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kordula32
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#2

02.10.2017, 15:24

Grundsätzlich bestimmt sich der Wert nach dem Interesse des Klägers. Da ohne diese fehlenden Bestandteile das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, ist dies ebenfalls eine Höhersetzung der Bemessungsgrundlage des Gegenstandswertes. Bei einer Klageeinreichung bestimmt das Gericht den Wert nach § 3 ZPO. Dabei ist maßgebend, ob durch die Zurückhaltung des Briefes eine erhebliche Gefährdung der Vermögensinteressen des Klägers eingetreten ist. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist ein Streitwert von 2.800,00 EUR, der 34 % des kalkulierten Fahrzeugrestwerts entspricht, angemessen. Andere nehmen den hälftigen Wert des Fahrzeugwertes an. Die Versicherung wird mitteilen, wenn der Wert für diese nicht angemessen ist. Da nicht nur der Brief fehlt, würde ich von dem hälftigen Wert ausgehen.
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Tigerle
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#3

04.10.2017, 07:52

Super vielen Dank, für Deine Hilfe
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