Anwaltspostfach bei der BRAK

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Bijabel
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#651

27.07.2017, 15:16

Nein - nur die Infos für den eigenen Versand. Hatte den Filter auf "alle" gesetzt. Und dann auch nochmal extra für "öffnen der Nachricht durch einen Benutzer" - dafür gabs dann keine Ergebnisse.
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Pitt
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#652

27.07.2017, 15:50

Dann würde ich mal bei der ATOS-Hotline nachhaken:
http://bea.brak.de/fragen-und-antworten/support/
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Bijabel
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#653

27.07.2017, 16:15

Ok, danke! Dann versuche ich das mal da.
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Anahid
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#654

07.08.2017, 18:09

Ich wollte grad was an unser AG versenden. Wenn ich beA öffnen will, bekomme ich diese Nachricht:

XML-Verarbeitungsfehler: Kein Wurzel-Element gefunden Adresse: https://www.bea-brak.de/bea/index.xhtml Zeile Nr. 1, Spalte 1:

Geht ja schon gut los. :roll: Letzte Woche ging es noch. :motz

Edit: Hat sich aber nach einer Viertelstunde dann doch wieder beruhigt. Jetzt geht es wieder.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lahmi
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#655

16.08.2017, 10:16

Guten Morgen :wink2

Wir tasten uns nun auch so langsam an das beA heran und sind jetzt so weit, dass RAe und Mitarbeiter registriert sind. Erste Testnachrichten haben geklappt. Allerdings sind uns jetzt noch ein paar Fragen in den Sinn gekommen. Ich denke, die Kollegen, die bereits das beA nutzen, können uns da weiterhelfen... Ich weiß auch, dass es schon eine Menge Themen zum beA gibt, habe aber leider nichts passendes gefunden :-?

Also:

1) Schriftsätze werden ja als Anhang hochgeladen und als Schriftsatz gekennzeichnet, Anlagen als Anlagen. Müssen dann nur die Schriftsätze signiert werden oder die Anlagen auch?

2) Muss die Nachricht an sich auch signiert werden oder nur die Anhänge?

3) Muss jeder Schriftsatz und jede Anlage (falls diese signiert werden müssen) innerhalb einer Nachricht einzeln signiert werden? Das kann bei 20 oder mehr Anlagen ja schon mal dauern... :angst

3) Wir haben vor in Kürze Nachrichten über das beA an das Gericht und andere Kanzleien zu verschicken. Soweit ich das verstehe, kann aber trotzdem dann noch z.B. eine Klage o.Ä. per Papier eingereicht werden, also es gibt keine Verpflichtung, dann nur noch über das beA einzureichen, nur weil man bereits einfache Schriftsätze über beA geschickt hat, oder?

4) Weiß jemand, wie es mit der beA-Schnittstelle für RA-Micro aussieht? Also wann diese zur Verfügung steht?

So... mehr fällt mir momentan nicht ein. Vielen Dank schon mal!
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#656

16.08.2017, 10:38

Die Erstellung und Signatur der beA-Nachricht wird hier gut beschrieben:
https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/n ... .news.html
Der Schriftsatz muss signiert werden, zumindest bis zum 31.12.2017. Ab dem 01.01.2018 können Nachrichten, die der Postfachinhaber aus seinem eigenen Postfach heraus versendet, auch ohne qualifizierte elektronische Signatur eingereicht werden. ACHTUNG AUSNAHME: Wenn die qualifizierte elektronische Signatur im Schriftsatz auch eine materiell-rechtliche Wirkung hat, dann muss sie auch nach dem 01.01.2018 angefügt werden. Am sichersten ist es also, auch nach dem 01.01.2018 Schriftsätze immer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Im Falle von Urlaubsvertretungen, bei denen RAe. für ihren abwesenden Kollegen aus dessen Postfach heraus Schriftsätze versenden, ist ebenfalls eine qualifizierte elektronische Signatur beizufügen.
Dann gibt es noch einen weiteren wichtigen Stolperstein, der zu beachten ist: Ab dem 01.01.2018 besteht erst mal nur eine passive Nutzungspflicht. Schriftsätze sind frühestens ab dem 01.01.2020 nur noch elektronisch einzureichen. Es gibt hier eine Übergangszeit bis ins Jahr 2022. Die einzelnen Bundesländer und Gerichtszweige sind unterschiedlich weit mit der Umsetzung der technischen Vorgaben. Das bedeutet für den Anwalt: Wenn ich fristwahrende Schriftsätze einreiche, muss ich mich unbedingt vorher vergewissern, dass betroffene Gericht auch tatsächlich am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt. Hier verbirgt sich für den Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2021 ein erhebliches Haftungsrisiko, weil jedes Bundesland und dort wiederum jedes Gericht sein eigenes Süppchen kocht.
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#657

16.08.2017, 10:53

Vielen Dank Pitt!

Ok... also ich lese daraus, dass Anlagen wohl nicht signiert werden müssen, sondern nur der Schriftsatz. Ist für mich so auch logisch, da auf Papier ja i.d.R. auch keine Anlagen signiert werden...

Und ein "Mischbetrieb", also Einreichung wahlweise per beA oder Papier ist bis 2022 möglich. So habe ich mir das schon gedacht, wollte aber nochmal sicher gehen, bevor wir jetzt "loslegen" mit dem beA. Wir werden dann zunächst wohl erst einmal nur "einfache" Schriftsätze über beA einreichen und nicht gleich Fristsachen oder gar verjährungshemmende Anträge kurz vor knapp... Das uns dann das Gericht auch über beA anschreibt ist klar, aber das ist ja kein Problem.

Ich finde die Handhabung bislang etwas umständlich, ohne die beA-Schnittstelle zur Anwaltssoftware und hoffe daher, das diese bald ins Programm integriert wird.
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#658

16.08.2017, 10:59

Nach meinem Kenntnisstand gibt es bislang nur eine Softwarefirma (Rummel AG), die eine beA-Schnittstelle ins Anwaltsprogramm integriert hat. Die DATEV hat die Schnittstelle für den Jahreswechsel angekündigt, könnte mir vorstellen, dass RA-Micro auch erst zum Jahresende was parat hat.
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#659

29.09.2017, 08:59

Ich habe mich jeztzt auch langsam ans Anwaltspostfach rangewagt und wollte eine Testnachricht an unsere Anwaltskollegin senden. Bei Senden der Nachricht stand, dass ein Fehler aufgetreten ist. Wollte es dann nochmal versuchen und jetzt stand auf einmal da, dass die Nachricht bereits versandt wurde. Ich finde die Nachricht aber nicht im "gesendet" Ordner. Die ist immer noch im "Entwürfe" Ordner. Was könnte das sein?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Pitt
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#660

29.09.2017, 09:51

Da gibt es verschiedene Ecken, wo es haken kann. Was sagt der der Unterordner "Postausgang" und das Nachrichtenjournal zum Status dieser Nachricht?
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