Bin leider etwas aus der Übung diesbezüglich:
Wir legen Berufung ein
Wir haben sechs Berufungsbeklagte, die in der ersten Instanz vom gleichen Anwalt vertreten wurden
1. Frage: Muss ich das Original des Urteils beifügen oder reiche eine beglaubigte Kopie?
2. Frage: wie viele weitere (beglaubigte ?) Kopien müssen beigefügt werden?
Berufung - wie viele Abschriften des Urteils
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Eine Kopie des Urteils reicht. Die muss dem Original der Berufungsschrift beigefügt werden. Den Abschriften muss keine Kopie des Urteils beigefügt werden.
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)