Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
unkunkel
- Forenfachkraft
- Beiträge: 138
- Registriert: 26.02.2009, 16:25
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
#1
11.09.2017, 11:55
Wir wurden vom Mandanten beauftragt, für ihn zu beantragen, dass er eine gegen im in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafe abarbeiten darf. Wie rechne ich das ab?
Mein Tipp ist Nr. 4302 Nr. 2 VV RVG. Oder? So richtig mit der Kommentierung im Burhoff stimmt es nämlich nicht überein..
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
-
Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
#2
11.09.2017, 11:57
Ja, würde ich als Einzeltätigkeit abrechnen. Wobei ich mich immer frage, wieso der Mandant den Antrag nicht selbst stellt, wenn das Geld so knapp ist.