Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch
Ist es richtig, im KFA zwei Verfahrensgebühren zu beantragen, also die 3100 für das Verfahren und die 3308 für den danach entstandenen VB? Diesen Fall hatte ich noch nicht.
Gruß ans Forum, Sveta
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Wenn das Zivilgericht den VB erlassen hat und dort keine Kosten für das Verfahren aufgeführt sind, dann ja.Sveta hat geschrieben:Ist es richtig, im KFA zwei Verfahrensgebühren zu beantragen, also die 3100 für das Verfahren und die 3308 für den danach entstandenen VB? Diesen Fall hatte ich noch nicht.
Gruß ans Forum, Sveta
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Gleiche Frage gerade hier bei mir aufgetaucht.
Mahnbescheid beantragt, Widerspruch, Anspruch begründet, Widerspruch zurückgenommen.
Anwalt des Klägers kann also zusammenfassend verlangen: 1,3 VG wegen Klageverfahren (Nichts mehr wg. Mahnverfahren, da vollständige Anrechnung); 0,5 VG für VB; Jeweils mit Pauschale und MwSt.
Gerichtsgebühren werden nur 1,0 anfallen.
Sind das dann sämtliche Kosten, die auf den Schuldner zukommen?
Mahnbescheid beantragt, Widerspruch, Anspruch begründet, Widerspruch zurückgenommen.
Anwalt des Klägers kann also zusammenfassend verlangen: 1,3 VG wegen Klageverfahren (Nichts mehr wg. Mahnverfahren, da vollständige Anrechnung); 0,5 VG für VB; Jeweils mit Pauschale und MwSt.
Gerichtsgebühren werden nur 1,0 anfallen.
Sind das dann sämtliche Kosten, die auf den Schuldner zukommen?
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Ja, kostenmäßig dürfte das alles sein. Bei der PTA für das Mahnverfahren aber aufpassen, dass die nicht nur aus der 0,5 VG für den VB berechnet wird.
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Danke!
Gleich noch ne Anschlussfrage hinterher, da ich auf dem Schlauch steh: wofür steht den PTA? Bei uns heißt das PTP (Post- und Telekommunikationspauschale) und ich komm gerade nicht drauf, wofür das "A" stehen könnte.
Das mit den zwei Pauschalen macht RA-Micro glaub ich selbst, rechnet die zusammen, aber danke für den Hinweis!
Gleich noch ne Anschlussfrage hinterher, da ich auf dem Schlauch steh: wofür steht den PTA? Bei uns heißt das PTP (Post- und Telekommunikationspauschale) und ich komm gerade nicht drauf, wofür das "A" stehen könnte.
Das mit den zwei Pauschalen macht RA-Micro glaub ich selbst, rechnet die zusammen, aber danke für den Hinweis!
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PTA = Post- und Telekommunikation Auslagenpauschale Hier im Forum schreiben die meisten PTA, manche schreiben auch nur PT......das Kind hat mehrere Namen
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