Ich habe hier eine Stufenklage gegen eine GbR, die einen Windpark betreibt. Es geht um die Ermittlung/Zahlung einer Abfindung eines wg. Insolvenz ausgeschiedenen Gesellschafters. Geklagt wird auf Abfindungsberechnung, Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen, Abgabe eidesstattlicher Versicherungen durch jeden einzelnen verbliebenen Gesellschafter über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben/Unterlagen und zum Schluss um die Zahlung der Abfindung, die sich aus der Abfindungsbilanz ergibt. Geklagt wird gegen die GbR, vertreten durch die drei verbliebenen Gesellschafter, und gegen jeden einzelnen der drei Gesellschafter persönlich. Nun meine Frage: Gibt es hier einen Mehrvertretungszuschlag, wenn Chef die GbR und die weiteren beklagten Gesellschafter vertritt?
Ich meine, dass ich hier beim Passivprozess den Mehrvertretungszuschlag berücksichtigen kann, zumal hier der Anspruch auf Abgabe der EV ja nur gegen jeden einzelnen Gesellschafter persönlich besteht.
Mehrvertretung bei Vertretung GbR + Gesellschafter?
Ja, gibt Mehrvertretung, einmal GbR (da rechtsfähig) und 0,3 Erhöhung für jeden Gesellschafter nach 1008 VV RVG. Jeder Gesellschafter kann sich ja auch einzeln vertreten lassen, wenn hier unterschiedliche Interessen bestehen (hier auch wg. möglicher INteressenkonflikte aufpassen).