Das ist ein ganz problematisches Feld, wobei es bei mir momentan kein "Wie macht ihr das?" mehr gibt
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Aber in meiner früheren Kanzlei haben wir Kinder, von denen wir wussten, dass sie wegen Studium oder Ausbildung unterhaltsberechtigt sind, schon berücksichtigt. Einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen, gibt doch beim Insolvenzgericht nur (unnötige) Arbeit und schlecht Laune.
Ob man einen Antrag auf Nichtberücksichtigung stellt
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. Das kommt darauf an (wie immer in der Juristerei). Sofern der Schuldner oder dessen Arbeitgeber uneinsichtig waren, gab es einen Antrag. Ansonsten ist es so ein bisschen die Frage, wie man den Insolvenzschuldner einschätzt. Denn selbst wenn er heute einsichtig ist, kann es morgen damit vorbei sein. Und Sicherheit bietet eben wirklich nur ein Gerichtsbeschluss.
Vorliegend würde ich den Antrag stellen und dann mal schauen, was im September tatsächlich passiert. Sollte der Sohn schon seine Zulassung zum Studium vorlegen können, könnte man den Beschluss vielleicht auch zeitlich befristen. Wobei ... Wir haben den 10. August und die Schuldnerin muss vor Erlass des Beschlusses auch noch angehört werden.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")